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1 Ergebnisse für "6304990010"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

630499001080aus Flachs oder Ramie6%
DEBTI45823/25-16304990010

Platzmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in runder Form, mit einem Durchmesser von ca. 38 cm, -- aus ca. 1,3 mm dicken, bedruckten Geweben aus 100 % Leinen (= Flachs, pflanzlicher Spinnstoff), -- am Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - durch Säumen konfektioniert, - wird insbesondere wegen der Art und Steifheit des Materials üblicherweise nicht gewaschen und   kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Ware zur Innenausstattung (somit keine   Tischwäsche der Position 6302). "Andere Ware zur Innenausstattung (Platzmatte), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404,  andere als in den Unterpositionen 6304 11 bis 6304 91 genannte, aus Flachs"

DEBTI43937/22-16304990010

Platzmatte, sog. Platzset "Mandala", Art. 27035, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in runder Form, mit einem Durchmesser von ca. 38 cm, -- aus ca. 1,3 mm dicken, bedruckten Geweben aus 100 % Leinen (= Flachs, pflanzlicher Spinnstoff), -- am Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird insbesondere wegen der Art und Steifheit des Materials üblicherweise nicht gewaschen und   kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Ware zur Innenausstattung (somit keine   Tischwäsche der Position 6302). "Andere Ware zur Innenausstattung (Platzmatte), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404,  andere als in den Unterpositionen 6304 11 bis 6304 91 genannte, aus Flachs"

DEBTI52650/19-16304990010

Platzmatte, sog. Platzset "Mandala", Art. 27035, Foto siehe Anlage, - rund, laut Antrag mit einem Durchmesser von ca. 38 cm, - aus ca. 1,3 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Leinen (= Flachs, pflanzlicher Spinnstoff des Kapitels 53), - am Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird insbesondere wegen der Art und Steifheit des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Ware zur Innenausstattung (somit keine Tischwäsche der Position 6302). "Andere Ware zur Innenausstattung (Platzmatte), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, andere als in den Unterpositionen 6304 11 bis 6304 91 genannte, aus Flachs"

ATBTID2018000572-86304990010

Andere Ware zur Innenausstattung, in Form eines „Memoboards“ - mit den Abmessungen von 60x44,5x2,5cm (HxBxT), - bestehend aus einer einem Rahmen aus Kiefernholz und einer MDF-Platte, welche an der Schauseite mit einem bedruckten Gewebe (nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt) aus Flachs überzogen wurde, - zwischen dem Gewebe und der MDF-Platte mit Schaumstoff verarbeitet, - mit Spinnstoffschnüren versehen, welche das Gewebe rautenartig überziehen und an den Schnittpunkten mit Messingnägeln fixiert sind, - mit einer Aufhängevorrichtung ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zum Anstecken oder Einklemmen von Bildern, Fotos, Memos etc., - in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild stellt das bedruckte Gewebe aus Flachs den Charakter der Ware dar. (Abbildung siehe Anlage, Materialangaben laut Antragsteller)

DE13258/14-16304990010

Weihnachts-Platzmatte, Foto siehe Anlage, - rechteckig, lt. Antrag in den Abmessungen: 40 cm x 29 cm, - aus Applikationsstickereien in Form eines stilisierten Weihnachtsbaums und stilisierten Sternen auf einem zweilagigen Stickgrund: -- mit einer die Schauseite bildenden Außenlage aus einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Flachs (Leinen; pflanzlicher Spinnstoff des Kapitels 53) und buntgewebten Geweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- einer Innenlage aus lt. Antrag Filz aus 100 % Polyester, - an den Rändern mit einer kontrastfarbenen Überwendlichnaht verziert (somit konfektioniert), - mit eigenem Gebrauchswert (damit kein Weihnachtsartikel der Position 9505), - wird insbesondere wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Ware zur Innenausstattung (somit keine Tischwäsche der Position 6302), - im Hinblick auf die Verwendung als Platzmatte, das äußere Erscheinungsbild und den Wert ist das aus Flachs gefertigte Gewebe für die Spinnstoffermittlung maßgebend. "Andere Ware zur Innenausstattung (Weihnachts-Platzmatte), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, andere als in den Unterpositionen 6304 11 bis 6304 93 genannte, aus Stickereien, aus Flachs"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI