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2 Ergebnisse für "6304990092"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

630499009210andere6%
630499009280aus Wolle oder künstlichen Chemiefasern6%
DEBTI38541/23-16304990092

Sitzball-Set, sog. Gymnastic Ball mit Wollfilzüberzug, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung aus einem sog. Sitzball und einer handbetriebenen Luftpumpe, zur Befriedi-   gung eines speziellen Bedarfs gemeinsam mit einer Produktinformation in einem Beutel  aus Spinn-   stoffen für den Einzelverkauf aufgemacht, - Sitzball: -- zusammengesetzte Ware (kugelförmig, Durchmesser: ca. 63,6 cm), bestehend aus einer sog. Sitz-    ballhülle und einem sog. Innenball, -- Sitzballhülle: --- aus acht annähernd ovalen und zwei kreisförmig gearbeiteten Zuschnitten aus laut Untersuchungs-      ergebnis beidseitig gerauten Geweben (somit nicht aus Filz) aus laut Antrag 90 % Wolle und 10 %      Polyester (synthetische Chemiefasern) zusammengenäht; mit einem zusätzlichen, innenseitig      angenähten, dreilagigen Bodenteil des Kapitels 40 aus mit Vliesstoffen (als Zwischenlage)      verstärktem Kautschuk (augenscheinlich), --- an der Seite mit einer ca. 24,5 cm langen Öffnung mit Reißverschluss und Patte, --- durch Zusammennähen konfektioniert, --- kennzeichnet sich aufgrund der raumbezogenen Funktion und des Materials als Ware zur Innen-     ausstattung, -- Innenball: --- aufblasbar, aus Kunststoff (laut Antrag: PVC); mit eingearbeitetem Ventil und zwei beigefügten Ventil-     verschlüssen aus Kunststoff, -- der aufgeblasene Sitzball weist keine definierte Sitzfläche auf (somit kein Sitzmöbel der Position 9401)    und besitzt auch keine stabile Form (somit keine Ware der Position 9403), -- aufgrund der Ausstattung und des Materials erkennbar kein Gerät oder Ausrüstungsgegenstand für die    allgemeine körperliche Ertüchtigung oder den Sport (somit auch keine Ware der Position 9506), -- aufgrund des Umfangs und des äußeren Erscheinungsbildes bestimmt die Sitzballhülle gegenüber     dem Innenball den Charakter der zusammengesetzten Ware, - Luftpumpe: -- aus einem Pumpenzylinder aus Kunststoff, mit einer im Zylinder geführten Kolbenstange mit Kolben, - insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck und den Umfang bestimmt der Sitzball den    Charakter der Warenzusammenstellung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Sitzball), keine Ware der Position 9404, aus Spinnstoffen,   aus Geweben, aus Wolle"

DE4047/16-16304990092

Untersetzer, sog. Filzuntersetzer, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag als 4er Set in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - rund zugeschnitten (somit konfektioniert), mit einem Durchmesser von laut Antrag 10 cm, - lt. Untersuchungsergebnis aus einem ca. 5 mm dicken Nadelfilz aus Wolle, der in der Mitte eine Spinnstoffunterlage aus Vliesstoffen aus Chemiefasern aufweist, - auf der Vorderseite mit einem Firmenlogo bedruckt, - soll als Untersetzer bei Tisch verwendet werden; wird insbesondere wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Ausstattung als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302 und auch keine Ware der Position 6307. "Andere Ware zur Innenausstattung (Untersetzer), keine Ware der Position 9404, aus Spinnstoffen, aus Filz, aus Wolle"

DE2519/16-16304990092

Zierkissenhülle, sog. Kissenhülle, Foto siehe Anlage, - quadratisch; laut Antrag mit den Abmessungen: 45 cm x 45 cm, - mit einer Vorderseite (Schauseite) aus einer Stickerei der Position 5810 mit einem nicht sichtbaren Grund aus Spinnstoffen und Stickfäden aus laut Antrag 70 % Wolle, 20 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 10 % Nylon (synthetische Chemiefasern), mit Vliesstoffen unterlegt, - einer Rückseite aus geschmirgelten, buntgewebten Geweben (melierte Garne) aus laut Antrag 70 % Wolle, 20 % Viskose und 10 % Nylon, - durch Zusammennähen konfektioniert, - auf der Rückseite mit einer ca. 35 cm langen Öffnung zum Einstecken eines Kissens; mit verdecktem Reißverschluss mit zwei Verriegelungsstiften (u. a. somit keine Ware der Position 6302), - ohne Polsterung oder Füllung, somit keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404. "Andere Ware zur Innenausstattung (Zierkissenhülle), keine Ware der Position 9404, aus Spinnstoffen, nicht aus Gewirken oder Gestricken, aus Wolle und künstlichen Chemiefasern"

DE3057/11-16304990092

Zusammenstellung aus Waren zur Innenausstattung (sechs Untersetzer und ein Halteband), sog. Filz-Untersetzer, Foto siehe Anlage, - sechs Untersetzer: -- aus 5 mm dickem, gefärbtem Filz aus lt. Antrag 100 % Wolle, -- rund; mit einem Durchmesser von 12,5 cm, -- mit einem Symbol (Friedenssymbol) handbestickt, -- am Rand mit einer Überwendlichnaht gesäumt, u.a. somit konfektioniert, -- sollen als Untersetzer verwendet werden, - ein Halteband: -- durch Zusammenfügen einer Troddel mit einer Zierkordel hergestellt (u.a. somit konfektioniert), -- zur Verwendung als Halteband für Untersetzer bestimmt, wenn diese nicht benutzt werden u.a. somit keine Ware der Position 5808, -- die Troddel besteht aus Bündeln von Spinnstoffgarnen aus lt. Antrag Wolle, die in halber Länge umgelegt und unterhalb des Knickendes abgebunden sind, die Garnenden hängen lose und sind mit Keramikperlen versehen; im oberen Bereich mit einer Einfassung aus unedlem Metall ausgestattet; -- die Kordel ist oberhalb der Troddel so gearbeitet, dass sie eine 27 cm lange Schlaufe bildet, - stellen sich aufgrund des Verwendungszwecks, der Abmessungen und der Beschaffenheit als Waren zur Innenausstattung dar. "Waren zur Innenausstattung (sechs Untersetzer und ein Halteband), aus Filz, aus Wolle"

DE3058/11-16304990092

Ware zur Innenausstattung (Tischläufer), sog. Filz-Tischläufer, Foto siehe Anlage, - aus 3,7 mm dickem Filz aus laut Antrag 100 % Wolle, - mit Blumenmotiven handbestickt, - rechteckig, in den Abmessungen: ca. 39 cm x 110 cm, - an allen Rändern gesäumt, somit konfektioniert, - insbesondere aufgrund der teppichuntypischen, einseitigen Ausrichtung der Stickerei und der fehlenden Steifheit des Filzes kein Teppich der Position 5705, - wird insbesondere wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Ausstattung als Ware zur Innenausstattung (somit keine Tischwäsche der Position 6302). "Andere Ware zur Innenausstattung (Tischläufer), aus Filz, aus Wolle"

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1 095 HS4

vZTA

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