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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI45153/22-163052000

Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Kabeltasche, Foto siehe Anlage, - dreidimensional, annähernd quaderförmig gearbeitet; in geöffnetem Zustand in den max. Abmessungen   (H x B x T) von ca. 86 cm x 38 cm x 13 cm, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - auf einer Schmalseite geschlossen und mit einem Tragegriff ausgestattet, - auf der anderen Schmalseite über eine Öffnung mit Umschlagklappe verfügend, die mittels Klett-   verschluss geschlossen werden kann, - an den beiden längsseitigen, nahezu dreieckigen Einsätzen mit jeweils einer durchgehenden   Öffnung mit Reißverschluss, - auf der Vorderseite mit einer Einschubtasche aus klarsichtigem Kunststoff und mit einem Aufdruck   versehen, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Kabelsätze für Automobile zum Transport und zur Lagerung   bis zum Einbau, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut   genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - stellt sich als Beutel zu Verpackungszwecken dar, somit keine Ware der Position 6307. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus Spinnstoffen, aus Baumwolle"

DEBTI24224/18-163052000

Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Verpackungstasche aus Baumwollle, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig gearbeitet, mit einer sich verjüngenden Schmalseite in den Abmessungen von (L x B): ca. 72,5 cm x bis max. 13,5 cm, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - an einer Schmalseite geschlossen, an der sich verjüngenden Schmalseite offen, - längsseitig in der Mitte mit einem nicht durchgehenden Reißverschluss ausgestattet, - an den Rändern mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient laut Antrag als Aufbewahrungsbehältnis für KFZ-Kabelsätze zum Transport und zur Lagerung bis zum Einbau, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - stellt sich als Beutel zu Verpackungszwecken dar, somit keine Ware der Position 6307. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus Spinnstoffen, aus Baumwolle"

DEBTI22110/18-163052000

Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Kabeltasche, SAP-Mat.Nr. 59991-7077, GA17002, Foto siehe Anlage, - dreidimensional, annähernd quaderförmig gearbeitet, in den Abmessungen von (H x B x T): ca. 63 cm x 42 cm x bis zu ca. 13 cm, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - auf einer Schmalseite geschlossen und mit Tragegriff ausgestattet, auf der anderen Schmalseite mit einer Öffnung mit Umschlagklappe und Klettverschluss, - auf beiden Längsseiten mit durchgehenden Reißverschlussöffnungen, - auf der Vorderseite mit einer Einschubtasche aus klarsichtigem Kunststoff und mit einem Aufdruck versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient laut Antrag als Aufbewahrungsbehältnis für Kabelsätze für Automobile zum Transport und zur Lagerung bis zum Einbau, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - stellt sich als Beutel zu Verpackungszwecken dar, somit keine Ware der Position 6307. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus Spinnstoffen, aus Baumwolle"

DE8345/14-16305200090

Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Beutel aus Baumwolle, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Ausführungen: bedruckt bzw. unbedruckt; in unterschiedlichen Größen; veranschaulicht durch zwei unbedruckte Warenmuster in den Abmessungen: ca. 56 cm x 30 cm bzw. 45 cm x 20 cm; jeweils: -- aus ca. 0,3 mm dicken Geweben aus laut Antrag Baumwolle, -- am oberen Rand offen, -- durch Zusammennähen konfektioniert, -- dient laut Antrag zum Verpacken von Lebensmitteln, -- wird nach Art und Beschaffenheit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst, "Beutel zu Verpackungszwecken, aus Spinnstoffen, aus Baumwolle, aus Geweben"

DE8946/13-163052000

Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Tasche 299, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen: etwa 70 cm (Breite) x 48 cm (Höhe) x 22 cm (Tiefe), - aus weißen Geweben aus laut Antrag Baumwolle; auf der Vorderseite bedruckt, - an einem Seitenteil mit einer aufgesetzten Einstecktasche aus einer klarsichtigen Kunststofffolie, - an allen Nähten mit schmalen Streifen aus blauen Geweben (sog. Biesen) gesäumt, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - mit einer entlang des oberen Teils der Seitenteile sowie der Oberseite verlaufenden Öffnung mit Reißverschluss, - oben mit zwei Kordeln als Tragegriffen, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Bettwaren zum Transport und zur Lagerung bis zum Verkauf, - wird nach der Gesamtbeschaffenheit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus Spinnstoffen, aus Baumwolle"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI