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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE14446/11-16306910090

Campingausrüstung, sog. Hängesessel, Foto siehe Anlage, - einer Hängematte ähnlich gearbeitet, - laut Antragsangaben: -- bestehend aus einem 100 cm langen Rundholz (Spreizstock), -- an beiden Enden des Rundholzes mit: --- einer angeknoteten Aufhängevorrichtung aus Seilen aus Baumwolle und Polyester (synthetische Chemiefasern) mit einer eingeknoteten Doppel-Öse aus Stahl (unedles Metall), --- angeknoteten, nach unten hängenden Seilen, an deren Ende ein 185 cm x 125 cm großes buntgewebtes Gewebe (Liege- / Sitzfläche) aus 65% Baumwolle und 35 % Polyester befestigt ist, - durch Zusammenfügen konfektioniert; nicht handgearbeitet, - die Ware weist keine definierte Sitzfläche aus, sie wird somit nicht vom Warenkreis der Position 9401 (Sitzmöbel) erfasst, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmt das die Liege- / Sitzfläche bildende Gewebe den Charakter der Ware. "Campingausrüstung (Hängesessel), aus Spinnstoffen (charakterbestimmend), aus Baumwolle und aus Holz"

DE14448/11-16306910090

Campingausrüstung (Hängematte), Foto siehe Anlage, - laut Antragsangaben: -- bestehend aus zwei 120 cm langen Rundhölzern (Spreizstöcke), -- jeweils an beiden Enden der Rundhölzer mit: --- einer angeknoteten Aufhängevorrichtung aus Seilen aus Baumwolle und Polyester (synthetische Chemiefasern) mit einer eingeknoteten Doppel-Öse aus Stahl (unedles Metall), --- angeknoteten, kurzen Seilen, an denen ein 220 cm x 160 cm großes, buntgewebtes Gewebe (Liegefläche) aus 65% Baumwolle und 35 % Polyester befestigt ist, - durch Zusammenfügen konfektioniert; nicht handgearbeitet, - wird als Hängematte nicht vom Warenkreis der Position 9403 (andere Möbel) erfasst, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmt das die Liegefläche bildende Gewebe den Charakter der Ware. "Campingausrüstung (Hängematte), aus Spinnstoffen (charakterbestimmend), aus Baumwolle, nicht handgearbeitet und aus Holz"

DE6592/10-16306910090

Campingausrüstung, sog. aufblasbares Sitzkissen (Art. 20.403), Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen, lt. Antrag 0,4 mm dicken, einfarbigen, kautschutierten Geweben der Position 5906, - aus lt. Antrag 100% Baumwolle, einseitig (innen) mit einer Lage Kautschuk (Polyisopren) überzogen, - lt. Untersuchungsergebnis mit einem Quadratmetergewicht von 524 g, somit keine Ware des Kapitels 40. - in den Abmessungen: 37 cm x 37 cm, - durch Kleben zusammengefügt, somit konfektioniert, - aufblasbar (somit keine Ware der Position 9404); mit einer Luftkammer, die durch einen Kunststoffstöpsel verschließbar ist. "Andere Campingausrüstung (aufblasbares Sitzkissen), aus Baumwolle"

DEF/2871/06-16306910090

Campingausrüstung, bestehend aus einer Hängematte und einem Gestell, sog. Hängematte, siehe Foto - zerlegt eingehend, in einem Karton verpackt, - Hängematte: -- in den Abmessungen:245 cm x 98 cm, -- bestehend aus einer Liegefläche (185 cm x 95 cm) aus 1,1 mm dicken, buntgewebten, festen Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, -- an den umgeschlagenen und festgenähten Rändern der beiden Schmalseiten sind Seile angebracht und angeknotet (damit konfektioniert), die zusätzlich durch je ein etwa 98 cm langes Rundholz gezogen sind, das der Stabilisierung der Liegefläche dient, -- die Seile verbinden die Liegefläche mit den Aufhängevorrichtungen (Ringe aus unedlem Metall), - Gestell: -- bestehend aus fünf Rundhölzern und zwei Winkelrohren, die durch Ineinanderstecken bzw. Verschrauben das Gestell bilden, -- die Hängematte wird mittels Karabinerhaken eingehängt, - bei der charakterbestimmenden Hängematte bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Hängematte das Gewebe, das die Liegefläche bildet, den Charakter der Ware, - stellt sich nicht als Möbel der Position 9403 dar.

AT2005/0006906306910090

Hängematte - mit einer Liegefläche aus einem Gewebe aus Baumwolle, - an den beiden Schmalseiten der abgenähten Gewebekanten jeweils an einem Stab befestigt, - mit Schnüren versehen, welche am jeweiligen Stab befestigt sind und welche in eine Aufhängevorrichtung münden; sowie ein Gestell - aus unedlen Metallen mit Einhängevorrichtung für die Hängematte, - mit Rollen versehen, um einen einfacheren Transport zu ermöglichen. Die Liegefläche aus dem Baumwollgewebe bestimmt im Hinblick auf die Verwendung den wesensbestimmenden Charakter der Ware. Kein Möbel der Position 9403.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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