Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "63069900"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE10925/11-16306990000

Campingausrüstung, sog. Wasserhängematte (PX4615), - flaches Erzeugnis in annähernd ovaler Form, Maße laut Antrag 200 cm x 90 cm, - in der Mitte aus einfarbigen, netzartig durchbrochenen Gewirken aus laut Antrag Chemiefasern; die Gewirke bilden keine offenen, netzartigen Zellen, daher handelt es sich nicht um ein konfektioniertes Netz der Position 5608, - außen mit einem angenähten, aufblasbaren Ring aus laut Antrag einseitig (Innenseite) mit Kunststoff bestrichenen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (Meterware der Position 5903), - am Außenrand mit einem eingenähten Metalldraht (laut Antrag aus Stahl), der ineinandergedreht die Ware auf ein kleines, rundes Packmaß (Durchmesser 55 cm) zusammenfaltet und beim Öffnen wieder aufspringt (Pop-up-Effekt), - verpackt in einem passgenauen, netzartigen Beutel mit Trageband und Reißverschluss zur dauerhaften Verwendung, - wird zum Liegen nur auf dem Wasser verwendet und stellt sich aufgrund der Ausstattung (Einsatz aus durchbrochenen Gewirken) nicht als Luftmatratze der Unterposition 6306 40 dar. "Campingausrüstung, nicht von den Unterpositionen 6306 40 bis 6306 91 erfasste"

DE4765/11-163069900

Campingausrüstung, sog. Strandmatte, Foto siehe Anlage, - aus 3 mm dicken, buntgewebten Geweben der Position 5407, -- aus flachen Röhrchen der Position 5404 aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polypropylen) mit einer augenscheinlichen Breite von 3 mm, somit keine Ware des Kapitels 46 (Flechtstoffe) oder des Kapitels 39 (Kunststoffe), - rechteckig; mit den Abmessungen ca. 185 x 90 cm, - an den Schmalseiten mit einer Randeinfassung aus Vliesstoffen aus Spinnstoffen, u.a. somit konfektioniert, zusätzlich an einer Schmalseite mit Bändern aus Vliesstoffen aus Spinnstoffen zum Zusammenbinden, - dient als Liege- oder Sitzunterlage am Strand oder beim Camping. "Campingausrüstung (Strandmatte), nicht aus Baumwolle"

DE23524/10-16306990000

Campingausrüstung, sog. Sonnensegel, Art. 20.298, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Sonnendach (Sonnensegel) mit beigefügtem Montagematerial, zerlegt eingehend, - verpackt in einem Beutel aus Geweben (übliche Verpackung im Sinne der AV 5b)) mit Tragegriff und Zugkordel und einem klarsichtigen Kunststofffolienaufsatz zum Einstecken der Montageanleitung, - aus 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - rechteckig, in den Abmessungen laut Antrag 3 m x 4 m, - an allen Seiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. damit konfektioniert), - an den vier Ecken mit Ringösen aus unedlem Metall ausgestattet, - Montagematerial, bestehend aus: zwei 3-teilig zusammensteckbaren Standrohren aus laut Antrag Stahl, sechs Erdnägeln (sog. Heringen) und sechs Spannseilen, - das Sonnensegel wird durch die Ösen auf die zwei Standrohre gesteckt und mit den Spannseilen gespannt, - die Ware dient als Sonnen-, Sicht- und Regenschutz, - nach dem Umfang, dem Verwendungszweck und dem Gesamteindruck verleihen die Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter, - wird aufgrund der Ausstattung (u. a. ohne aufspannbares Gestell) nicht vom Warenkreis der Position 6601 (Sonnenschirme etc.) erfasst. "Andere Campingausrüstung (Sonnensegel) aus Spinnstoffen (charakterbestimmend), aus synthetischen Chemiefasern und aus Stahl"

DE23525/10-16306990000

Campingausrüstung, sog. Strandmuschel gelb/orange, Art. 20.295, Foto siehe Anlage, - zerlegt eingehend; mit Montagematerial (drei Fiberglasgestänge, sechs Erdnägel (sog. Heringe) und zwei Spannseile), - verpackt in einem Beutel aus Geweben (übliche Verpackung im Sinne der AV 5b)) mit Tragegriff, Zugkordel und einem klarsichtigen Kunststofffolienaufsatz zum Einstecken der Montageanleitung, - laut Antrag in den Abmessungen: 260 cm x 115 cm x 115 cm, in Form einer aufgeklappten Muschel, bildet somit keinen geschlossenen Raum, damit kein Zelt, - aus verschiedenen 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem Bodenteil aus 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse; mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm; ein Überziehen mit Kunststoff ist auf beiden Seiten mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar (somit kein Flächenerzeugnis des Kapitels 39), - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Ware dient als Sonnen- und Sichtschutz. "Andere Campingsausrüstung (Strandmuschel) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE20201/10-16306990000

Campingausrüstung, sog. Strandmuschel, Foto siehe Anlage, - zerlegt eingehend; mit Montagematerial (Fiberglasgestänge, Heringe und Befestigungsschnüre) und Montageanleitung, - verpackt in einem Gewebebeutel mit Tragegriff und Zugkordel, - laut Antrag in den Abmessungen: 170 cm x 100 cm x 100 cm, in Form einer aufgeklappten Muschel, bildet somit keinen geschlossenen Raum, damit kein Zelt, - aus verschiedenen 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem Bodenteil aus 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse; mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm; ein Überziehen mit Kunststoff ist auf beiden Seiten mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar (somit kein Flächenerzeugnis des Kapitels 39), - mit einem Einsatz aus durchbrochenen Gewirken ("Belüftung"), mit einem über die "Belüftung" spannbaren, rechteckigen (42 cm x 36 cm) Gewebezuschnitt (Schutzabdeckung), - mit einem auf die Rückseite aufgedruckten Schriftzug, - durch Zusammennähen konfektioniert. "Andere Campingsausrüstung (Strandmuschel), nicht aus Baumwolle"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI