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DE10925/11-16306990000

Campingausrüstung, sog. Wasserhängematte (PX4615), - flaches Erzeugnis in annähernd ovaler Form, Maße laut Antrag 200 cm x 90 cm, - in der Mitte aus einfarbigen, netzartig durchbrochenen Gewirken aus laut Antrag Chemiefasern; die Gewirke bilden keine offenen, netzartigen Zellen, daher handelt es sich nicht um ein konfektioniertes Netz der Position 5608, - außen mit einem angenähten, aufblasbaren Ring aus laut Antrag einseitig (Innenseite) mit Kunststoff bestrichenen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (Meterware der Position 5903), - am Außenrand mit einem eingenähten Metalldraht (laut Antrag aus Stahl), der ineinandergedreht die Ware auf ein kleines, rundes Packmaß (Durchmesser 55 cm) zusammenfaltet und beim Öffnen wieder aufspringt (Pop-up-Effekt), - verpackt in einem passgenauen, netzartigen Beutel mit Trageband und Reißverschluss zur dauerhaften Verwendung, - wird zum Liegen nur auf dem Wasser verwendet und stellt sich aufgrund der Ausstattung (Einsatz aus durchbrochenen Gewirken) nicht als Luftmatratze der Unterposition 6306 40 dar. "Campingausrüstung, nicht von den Unterpositionen 6306 40 bis 6306 91 erfasste"

DE23524/10-16306990000

Campingausrüstung, sog. Sonnensegel, Art. 20.298, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Sonnendach (Sonnensegel) mit beigefügtem Montagematerial, zerlegt eingehend, - verpackt in einem Beutel aus Geweben (übliche Verpackung im Sinne der AV 5b)) mit Tragegriff und Zugkordel und einem klarsichtigen Kunststofffolienaufsatz zum Einstecken der Montageanleitung, - aus 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - rechteckig, in den Abmessungen laut Antrag 3 m x 4 m, - an allen Seiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. damit konfektioniert), - an den vier Ecken mit Ringösen aus unedlem Metall ausgestattet, - Montagematerial, bestehend aus: zwei 3-teilig zusammensteckbaren Standrohren aus laut Antrag Stahl, sechs Erdnägeln (sog. Heringen) und sechs Spannseilen, - das Sonnensegel wird durch die Ösen auf die zwei Standrohre gesteckt und mit den Spannseilen gespannt, - die Ware dient als Sonnen-, Sicht- und Regenschutz, - nach dem Umfang, dem Verwendungszweck und dem Gesamteindruck verleihen die Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter, - wird aufgrund der Ausstattung (u. a. ohne aufspannbares Gestell) nicht vom Warenkreis der Position 6601 (Sonnenschirme etc.) erfasst. "Andere Campingausrüstung (Sonnensegel) aus Spinnstoffen (charakterbestimmend), aus synthetischen Chemiefasern und aus Stahl"

DE23525/10-16306990000

Campingausrüstung, sog. Strandmuschel gelb/orange, Art. 20.295, Foto siehe Anlage, - zerlegt eingehend; mit Montagematerial (drei Fiberglasgestänge, sechs Erdnägel (sog. Heringe) und zwei Spannseile), - verpackt in einem Beutel aus Geweben (übliche Verpackung im Sinne der AV 5b)) mit Tragegriff, Zugkordel und einem klarsichtigen Kunststofffolienaufsatz zum Einstecken der Montageanleitung, - laut Antrag in den Abmessungen: 260 cm x 115 cm x 115 cm, in Form einer aufgeklappten Muschel, bildet somit keinen geschlossenen Raum, damit kein Zelt, - aus verschiedenen 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem Bodenteil aus 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse; mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm; ein Überziehen mit Kunststoff ist auf beiden Seiten mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar (somit kein Flächenerzeugnis des Kapitels 39), - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Ware dient als Sonnen- und Sichtschutz. "Andere Campingsausrüstung (Strandmuschel) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE20201/10-16306990000

Campingausrüstung, sog. Strandmuschel, Foto siehe Anlage, - zerlegt eingehend; mit Montagematerial (Fiberglasgestänge, Heringe und Befestigungsschnüre) und Montageanleitung, - verpackt in einem Gewebebeutel mit Tragegriff und Zugkordel, - laut Antrag in den Abmessungen: 170 cm x 100 cm x 100 cm, in Form einer aufgeklappten Muschel, bildet somit keinen geschlossenen Raum, damit kein Zelt, - aus verschiedenen 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem Bodenteil aus 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse; mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm; ein Überziehen mit Kunststoff ist auf beiden Seiten mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar (somit kein Flächenerzeugnis des Kapitels 39), - mit einem Einsatz aus durchbrochenen Gewirken ("Belüftung"), mit einem über die "Belüftung" spannbaren, rechteckigen (42 cm x 36 cm) Gewebezuschnitt (Schutzabdeckung), - mit einem auf die Rückseite aufgedruckten Schriftzug, - durch Zusammennähen konfektioniert. "Andere Campingsausrüstung (Strandmuschel), nicht aus Baumwolle"

DE10131/10-16306990000

Andere Campingausrüstung, sog. Biwaksack Gemini, Foto siehe Anlage - aus 0,1 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einem silberfarbenen Farbaufstrich versehen, der mit bloßem Auge wahrnehmbar ist (Meterware: Gewebe der Pos 5907), - durch Zusammennähen zugeschnittener Teile konfektioniert, - mit einer Länge von 200 cm und mit einer Breite von bis zu 85 cm, - kein Schlafsack der Position 9404, da ohne Polsterung, - an der breiteren Schmalseite vollständig geöffnet und mit einem verengenden Kordelzug am Rand ausgestattet, mit einem halbrunden Kopfteil, - an der anderen Schmalseite mit in den Ecken eingenähten Schlingen sowie mit einem angenähten, "stehkragenähnlichen" Zuschnitt (flachliegend gemessen etwa 36 cm breit und 20 cm hoch), am Rand mit Kordelzug, - auf der signalfarbenen Schauseite mit einem etwa 125 cm x 47 cm großen Schriftzug "HELP", - dient als multifunktionale Notfallausrüstung beim Camping und Bergsteigen (Notunterkunft, ponchoähnlicher Wetterschutzüberzug oder Schlafsack), - in einem kleinen Beutel, am oberen Rand mit einem Tunnelzug (übliche Verpackung im Sinne der AV 5b)) aus dem gleichen Gewebe wie der Biwaksack verpackt. "Andere Campingausrüstung (Biwaksack), aus Chemiefasern"

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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