DEBTI38196/25-16307109090
Reinigungstücher, Foto siehe Anlage,
- Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei Reinigungstüchern aus Geweben und zwei
Reinigungstüchern aus Gewirken, zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt,
gemeinsam mittels ihrer Textiletiketten auf einen Kunststoffring aufgeschoben und in einer
bedruckten Box aus Pappe für den Einzelverkauf aufgemacht,
- jeweils annähernd in Form einer "8"; flachliegend in den max. Abmessungen (L x B) von ca.
16,5 cm x 9,5 cm,
- Reinigungstücher aus Geweben ("Geschirr" und "Bad"):
-- aus dreilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Textillaminaten, jeweils mit einer
Außenlage (auf einer Seite) aus buntgewebten Doppelgeweben, einer Zwischenlage aus sog.
Schaumkunststoff und unterschiedlichen Außenlagen (auf der anderen Seite) aus jeweils
einfarbigen, strukturierten Geweben,
-- im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung (insbesondere aufgrund der besonderen
Struktur ihrer Oberflächen) bestimmen jeweils die Gewebe gegenüber dem sog. Schaum-
kunststoff den wesentlichen Charakter der jeweiligen Textillaminate, mit der Folge, dass die
Reinigungstücher aus Geweben der Unterposition (KN) 6307 1090 zuzuweisen sind,
-- ohne Hinweise auf Handarbeit,
- Reinigungstücher aus Gewirken ("Garten" und "Küche"):
-- aus dreilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Textillaminaten, jeweils mit einer
Außenlage aus den o. g. Doppelgeweben (auf einer Seite), einer Zwischenlage aus sog. Schaum-
kunststoff und unterschiedlichen Außenlagen (auf der anderen Seite): aus buntgewirkten
Schlingengewirken (Modell "Garten") sowie aus buntgewirkten Plüschgewirken (Modell "Küche"),
-- hauptsächlich im Hinblick auf die Verwendung (insbesondere aufgrund der besonderen
Struktur ihrer Oberflächen) sind die Gewebe der Position 5407 und die Gewirke der
Position 6001 gegenüber dem sog. Schaumkunststoff gleichbedeutend; womit die beiden
Textillaminate der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (5407 und
6001) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen sind, mit der Folge, dass die
Reinigungstücher "Garten" und "Küche" aus Gewirken der Unterposition (KN) 6307 1010
zuzuweisen sind,
- jeweils an den Rändern mit einer schmalen Randeinfassung aus Gewirken versehen (somit
konfektioniert),
- alle Gewebe und Gewirke bestehen aus Spinnstoffen,
- weder nach dem Umfang/Menge noch im Hinblick auf die Verwendung kann den
Reinigungstücher aus Geweben bzw. den Reinigungstüchern aus Gewirken eine charakter-
bestimmende Eigenschaft zuerkannt werden; die Warenzusammenstellung ist daher der
von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen [(KN) 6307 1010 bzw.
6307 1090] in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen; damit insgesamt keine Ware
der Unterposition (KN) 6307 1010.
"Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht
handgearbeitet"