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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI19036/26-16307909899

Zurrgurte, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einer Blisterkarte verpackt, - jeweils mit einer Länge von laut Antrag 5 m und einer Breite von ca. 2,5 cm, - bestehend aus einem Gurtband aus Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemie-   fasern), - an einem Ende zu einer Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einer (in geschlos-   senem Zustand) ca. 11 cm langen Spannratsche aus unedlem Metall (laut Antrag Zink) ausge-   stattet; am anderen Ende lediglich heiß geschnitten, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient der Ladungssicherung; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt;    die Spannvorrichtung übt nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurrt, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt jeweils   das Gewebe den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Waren (Zurrgurte) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI19065/26-16307909899

Zurrgurte, Foto siehe Anlage, - vier Stück in einer Blisterkarte verpackt, - jeweils mit einer Länge von laut Antrag 2,5 m und einer Breite von ca. 2,5 cm, - bestehend aus einem Band aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische   Chemiefasern), - an einem Ende zu einer Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem Klemmschloss   aus unedlem Metall (laut Antrag Zink) ausgestattet; am anderen Ende lediglich heiß geschnitten, - durch Zusammenfügen konfektioniert,  - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient der Ladungssicherung; dabei wird die Sicherung der Ladung durch den Gurt bewirkt, das   Klemmschloss übt nur eine Hilfsfunktion aus, indem es den Gurt festklemmt, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt jeweils   das Gewebe den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Waren (Zurrgurte) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI14614/26-163079098

sog. Rechenmäppchen, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus konfektionierten Vliesstoffzuschnitten (sog. Lernspiel)   und einem Mäppchen, gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines   speziellen Bedarfs zusammengestellt, - aus genadelten und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoffen aus synthe-   tischen Chemiefasern (somit nicht aus Filz), u. a. damit keine Ware der Position 5602, - sog. Lernspiel aus Vliesstoffzuschnitten: -- in unterschiedlichen Formen und Größen: --- 60 runde Zuschnitte (in rot und blau), mit einem Durchmesser von ca. 2 cm, --- 30 Zuschnitte in annähernd quadratischer Form mit abgerundeten Ecken, mit einer Seitenlänge      von ca. 3,2 cm, mit eingeprägten Zahlen bzw. Buchstaben bzw. mathematischen Zeichen, --- 6 Zuschnitte in annähernd rechteckiger Form mit abgerundeten Ecken, mit runden Aus-      stanzungen, in den Abmessungen von ca. 7 cm x 17,4 cm (2 St.) bzw. 3,5 cm x 17,4 cm (4 St.), --- 2 Zuschnitte in annähernd rechteckiger Form mit abgerundeten Ecken mit eingeprägtem      Zahlenstrahl, in den Abmessungen von ca. 3,5 cm x 20,5 cm bzw. 3,5 cm x 22,5 cm, --- damit jeweils anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, somit konfektioniert, - Mäppchen: -- mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (Vliesstoff), -- an einer Längsseite mit einem aufgenähten Einsteckfach mit Sichtfenster aus klarsichtiger     Kunststofffolie (für Namensschild), -- mit einem entlang des oberen Rands an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss, --- gefüttert; innen im Deckel mit einem Reißverschlussfach, -- mit den Abmessungen: ca. 25 cm (Breite) x 6 cm (Höhe) x 11 cm (Tiefe), -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9503, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die   Zuschnitte aus Vliesstoffen (sog. Lernspiel) der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen   Charakter. "Andere konfektionierte Waren (Rechenlernspiel), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI13083/26-16307909820

Möbelgleiter, Foto siehe Anlage, - als achtteiliges Sortiment in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - annähernd rechteckig mit abgerundeten Ecken (anders als quadratisch oder rechteckig zu-   geschnitten, somit konfektioniert), in den Abmessungen von laut Antrag 40 mm x 20 mm, - aus laut Untersuchungsergebnis genadelten und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern ver-   festigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern; somit weder aus Filz, noch Waren   des TARIC-Codes 6307 9098 99, - auf der Rückseite mit Kleber und Abdeckpapier versehen. "Andere konfektionierte Waren (Möbelgleiter), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI13084/26-16307909820

Möbelgleiter, Foto siehe Anlage, - als achtteiliges Sortiment in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - annähernd rechteckig mit abgerundeten Ecken (anders als quadratisch oder rechteckig zu-   geschnitten, somit konfektioniert), in den Abmessungen von laut Antrag 16 mm x 44 mm, - aus laut Untersuchungsergebnis genadelten und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern ver-   festigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern; somit weder aus Filz, noch Waren   des TARIC-Codes 6307 9098 99, - auf der Rückseite mit Kleber und Abdeckpapier versehen. "Andere konfektionierte Waren (Möbelgleiter), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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