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1 Ergebnisse für "6307909820"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

630790982080aus Vliesstoffen6%
DEBTI13083/26-16307909820

Möbelgleiter, Foto siehe Anlage, - als achtteiliges Sortiment in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - annähernd rechteckig mit abgerundeten Ecken (anders als quadratisch oder rechteckig zu-   geschnitten, somit konfektioniert), in den Abmessungen von laut Antrag 40 mm x 20 mm, - aus laut Untersuchungsergebnis genadelten und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern ver-   festigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern; somit weder aus Filz, noch Waren   des TARIC-Codes 6307 9098 99, - auf der Rückseite mit Kleber und Abdeckpapier versehen. "Andere konfektionierte Waren (Möbelgleiter), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI13084/26-16307909820

Möbelgleiter, Foto siehe Anlage, - als achtteiliges Sortiment in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - annähernd rechteckig mit abgerundeten Ecken (anders als quadratisch oder rechteckig zu-   geschnitten, somit konfektioniert), in den Abmessungen von laut Antrag 16 mm x 44 mm, - aus laut Untersuchungsergebnis genadelten und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern ver-   festigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern; somit weder aus Filz, noch Waren   des TARIC-Codes 6307 9098 99, - auf der Rückseite mit Kleber und Abdeckpapier versehen. "Andere konfektionierte Waren (Möbelgleiter), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI8131/26-16307909820

Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd zylinderförmig, oben offen; in den Abmessungen (Ø x H) von ca. 10,5 cm x 10,5 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemittel bzw. -fasern verfestigten   Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 100 % Polyester), somit keine Ware   aus Filz, - am oberen Rand mit einer Schlaufe aus den o. g. Vliesstoffen ausgestattet, - auf der Vorderseite mit verschiedenen, aufgenähten Zuschnitten aus Vliesstoffen, einen Weih-   nachtsmann darstellend, verziert, - durch Zusammennähen konfektioniert,  - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions-   wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - mit eigenem Gebrauchswert, somit keine Ware der Position 9505. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI8445/26-16307909820

Dekorationsartikel, Foto siehe Anlage, - zwölf Stück in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - in Form stilisierter Schweine, Herzen und Kleeblätter (jeweils vier Stück); in den max.   Abmessungen (H x B) von ca. 6 cm x 5,5 cm ("Schwein"), 4 cm x 3 cm ("Kleeblatt") und   3 cm x 3 cm ("Herz"), - jeweils aus laut Untersuchungsergebnis genadelten und mit Bindemittel bzw. Bindefasern   verfestigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern,  - anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, somit konfektioniert, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Festartikel in die Position 9505. "Andere konfektionierte Waren (Dekorationsartikel), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI49459/25-16307909820

Wandliege, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montage-   material,  - laut Antrag mit den Gesamtabmessungen (L x B x H) von 45,5 cm x 26,8 cm x 38 cm, - mit einer annähernd rechteckigen Liegeplatte (ca. 38 cm x 25 cm) aus Holz (laut Antrag:   MDF mit Melaminfurnier) mit drei abgerundeten Ecken und zwei Steckvorsprüngen; auf der    Oberseite mit einer ca. 2,4 cm vom Rand zentriert angeordneten, der Form der Platte ent-   sprechenden Aussparung, in die eine passgenaue, ca. 4 mm dicke Liegematte aus einem   laut Untersuchungsergebnis genadelten und mit Bindemittel sowie Bindefasern verfestigten   Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (somit kein Filz) eingeklebt ist, - mit einer nahezu quadratischen Wandhalterung (Seitenlängen: ca. 38 cm) mit abgerundeten   Ecken, diversen Bohrlöchern und zwei rechteckigen Aussparungen für die o. g. Steckvor-   sprünge sowie mit einer rechteckigen Liegeplattenstütze (H: ca. 18 cm, L: ca. 22 cm) mit einer   abgerundeten Ecke; beide aus dem o. g. Holz, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Ruhe-/Liegeplatz für Katzen bestimmt   der Vliesstoff aus Spinnstoffen gegenüber dem Holz den wesentlichen Charakter der Ware   (somit keine Ware der Position 4421). "Andere konfektionierte Ware (Wandliege) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI