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1 Ergebnisse für "6307909899"

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

630790989980andere6%
DEBTI19036/26-16307909899

Zurrgurte, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einer Blisterkarte verpackt, - jeweils mit einer Länge von laut Antrag 5 m und einer Breite von ca. 2,5 cm, - bestehend aus einem Gurtband aus Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemie-   fasern), - an einem Ende zu einer Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einer (in geschlos-   senem Zustand) ca. 11 cm langen Spannratsche aus unedlem Metall (laut Antrag Zink) ausge-   stattet; am anderen Ende lediglich heiß geschnitten, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient der Ladungssicherung; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt;    die Spannvorrichtung übt nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurrt, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt jeweils   das Gewebe den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Waren (Zurrgurte) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI19065/26-16307909899

Zurrgurte, Foto siehe Anlage, - vier Stück in einer Blisterkarte verpackt, - jeweils mit einer Länge von laut Antrag 2,5 m und einer Breite von ca. 2,5 cm, - bestehend aus einem Band aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische   Chemiefasern), - an einem Ende zu einer Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem Klemmschloss   aus unedlem Metall (laut Antrag Zink) ausgestattet; am anderen Ende lediglich heiß geschnitten, - durch Zusammenfügen konfektioniert,  - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient der Ladungssicherung; dabei wird die Sicherung der Ladung durch den Gurt bewirkt, das   Klemmschloss übt nur eine Hilfsfunktion aus, indem es den Gurt festklemmt, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt jeweils   das Gewebe den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Waren (Zurrgurte) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI15397/26-16307909899

Absperrkegel, Foto siehe Anlage, - vier Stück, einzeln in einem Polybeutel und zusammen in einer Aufbewahrungstasche aus   Kunststoff verpackt, - in Form eines zusammenfaltbaren Kegels (max. Ø ca. 19 cm),  - zweilagig gearbeitet, mit einer Außenlage aus einem einfarbigen (signalorange) Gewebe aus   synthetischen Chemiefasern und einer Innenlage aus einem undichten Gewebe aus Monofilen   aus synthetischer Spinnmasse mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm; zusätzlich mit   zwei aufgenähten, ca. 3,9 cm breiten, reflektierenden Streifen aus Geweben ausgestattet, - innen mit mehreren ca. 2,5 cm breiten Versteifungsringen und am unteren Rand mit einem   achteckigen (max. ca. 20,5 cm x 20,5 cm) Standfuss ausgestattet; jeweils mit Nieten an den   Gewebelagen befestigt; alles aus Kunststoff bestehend, - oben mit einer ringförmigen Abdeckkappe aus Kunststoff versehen, - unten mit einem abnehmbaren, quadratischen Sockel (Seitenlängen: ca. 24 cm) aus Kunststoff   zusammengesteckt, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen, Arbeitsbereichen oder Verkehrs-   flächen, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die   Gewebe gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Absperrkegel), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht  handgearbeitet"

DEBTI13276/26-16307909899

Abdeckhaube für Kinderwagen, Foto siehe Anlage, - in einem Aufbewahrungsbeutel in einem Pappkarton verpackt, - dreidimensional gearbeitet, laut Antrag mit den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 110 cm    x 59 cm x 103 cm, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern); mit einem   "Dach" aus zwei jeweils gesäumten, nur an den Schmalseiten miteinander verbundenen   "Lagen", - an den Schmalseiten mit eingenähten "Fensterscheiben" [ca. 48 cm x 35 cm (hinten), ca. 46 cm    x 22 cm (vorn)] aus klarsichtigem Kunststoff, - an beiden Längsseiten jeweils: -- mit einer "Fensteröffnung", die mit einem "Mittelsteg" aus den o. g. Geweben unterteilt ist,  -- mit einem "Fliegengitter" (ca. 59 cm x 41 cm) aus netzartigen Gewirken mit offenen, nicht    verschiebbaren Zellen (Netz der Position 5608), das mittels zweier seitlicher Reißverschlüsse    aufklappbar ist, -- abgedeckt von einem als Umschlagklappe gearbeiteten "Fenster" mit einer "Fensterscheibe"    (ca. 74 cm x 38 cm) aus den o. g. Kunststoffen, -- sowohl die "Fenster" als auch die "Fliegengitter" sind mit den o. g. Geweben eingerahmt und/    oder eingefasst, am unteren Rand mittels Magnetverschluss fixierbar und in geöffnetem Zustand    unter die äußere Dachlage einschiebbar,  - im unteren Bereich mit diversen Reißverschluss (an den Kanten zum leichteren Überziehen oder   zum Öffnungen von "Klappen" als Zugänge zu den Aufbewahrungsbereichen des Kinderwagens)   ausgestattet, - an den unteren, teilweise elastisch verengten Rändern mit schmalen reflektierenden Bändern   und an den übrigen Rändern mit Streifen aus den o. g. Geweben eingefasst,  - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen gegenüber   den Netzen aus Spinnstoffen und dem Kunststoff den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Abdeckhaube für Kinderwagen), aus Spinnstoffen, aus Geweben,  nicht handgearbeitet"

DEBTI13170/26-16307909899

Bandabschnitte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in zwei verschiedenen Ausführungen (Anzahl und Größe), jeweils in einem bedruckten Papp-     karton verpackt, -- sog. Cross-Tape small: --- fünf mal neun Bandabschnitte jeweils in den Abmessungen von 22 mm x 28 mm, -- sog. Cross-Tape large, medium: --- drei mal sechs Bandabschnitte jeweils in den Abmessungen von 25 mm x 35 mm und     zwei mal zwei Bandabschnitte jeweils in den Abmessungen von 45 mm x 52 mm, -- in Form von an den Rändern offenen Gittern, -- aus Geweben aus 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), -- auf der Rückseite mit Kleber und mit Schutzfolie versehen,  - anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - laut Antrag für die Anwendungsbereiche Muskeln, Sehnen, Bänder und Narben; aufgrund der   Aufmachung nicht erkennbar zu medizinischen Zwecken bestimmt, somit keine Ware der   Position 3005. "Andere konfektionierte Waren (Bandabschnitte), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht hand-  gearbeitet"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI