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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI49935/25-16307909100

Winterschutzmatte, Foto siehe Anlage,                       - an einem Pappaufhänger befestigt, - rund (somit konfektioniert);  - laut Untersuchungsergebnis aus genadeltem Wollfilz aus Schafswolle, - mit einem Einschnitt vom Rand bis zur Mitte und in der Mitte mit weiteren sternförmigen   Einschnitten, - dient insbesondere zum Abdecken der Erde von Topf- und Kübelpflanzen als Schutz vor   Austrocknung und Unkraut. "Andere konfektionierte Ware (Winterschutzmatte), aus Spinnstoffen, aus Filz"

DEBTI27634/25-16307909100

Wärmeunterbett, Foto siehe Anlage, - mit einer Bedienungsanleitung in einem Polybeutel und einem bedruckten Pappkarton verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken, laut Antrag in den Abmessungen (L x B ) von   150 cm x 80 cm, - aus zwei punktuell thermisch verbundenen Lagen aus laut Untersuchungsergebnis Nadelfilz,  - mit einem integrierten, elektrischen Heizeinsatz mit einem abnehmbaren Netzteil (laut Antrag:   220 bis 240 V, 55-60 W) mit Schieberegler zum Einstellen von drei Heizstufen, - in einer Ecke mit einer Anschlussbuchse für das Netzteil, - an den mit einer Randeinfassung aus Gewirken versehenen Rändern mit vier diagonal über die   Ecken angenähten, sog. Gummibändern aus Geweben zur Fixierung an der Matratze, - alle Flächenerzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird als Heizdecke mit elektrischer Heizvorrichtung nicht vom Warenkreis des Kapitels 85 erfasst, - ohne Füllung oder Polsterlage, damit keine Ware der Position 9404, - aufgrund des Verwendungszwecks (Wärmeunterbett) keine Decke der Position 6301, - ohne raumbezogene Funktion, damit keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304. "Andere konfektionierte Ware (Wärmeunterbett) aus Spinnstoffen, aus Filz"

DEBTI46491/25-26307909100

Winterschutzmatte, Foto siehe Anlage, - rund (somit konfektioniert), mit einem Durchmesser von laut Antrag 38 cm, - aus zwei miteinander vernadelten Lagen aus Spinnstoffen aus jeweils einem Nadelfilz aus laut   Antrag Schafswolle und einem Nadelfilz aus laut Antrag Kokos, - dient laut Antrag als Frostschutz für Pflanzen. "Andere konfektionierte Ware (Winterschutzmatte), aus Spinnstoffen, aus Filz"

DEBTI17217/25-16307909100

Hängedekoration, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - schirmförmig; in den Abmessungen von laut Antrag 43 cm x 42 cm, - mit zwei über Kreuz gelegten Bögen aus Holz, durch die mittig ein ca. 47 cm langes Garn aus    laut Antrag Baumwolle geführt ist; ein Ende ist zu einer Schlaufe gelegt und bildet die Aufhänge-   vorrichtung, durch die zusätzlich eine Holzkugel gefädelt ist, - an jedem Bogenende mit einem ca. 24 cm langen Garn ausgestattet, - alle Garne sind jeweils mit einem aufgefädelten stilisierten Stern von ca. 4,5 cm x 4,5 cm und    fünf bzw. sechs aufgefädelten Kugeln mit einem Durchmesser von ca. 2 cm, 2,5 cm und 3 cm    aus augenscheinlich Filz aus laut Antrag Wolle gearbeitet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware zur Innenausstattung, - stellt sich nicht als Spielzeug der Position 9503 dar,  - im Hinblick auf die Verwendung als Dekorationsartikel sind das Holz und die Sterne bzw. Kugeln   aus Filz gleichermaßen von Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Menge verleihen jedoch   die Elemente aus Filz der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Hängedekoration) aus Spinnstoffen, aus Filz"

DEBTI10541/25-16307909100

Farbsortierspiel, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - Warenzusammenstellung, bestehend aus: -- sechs Filzschalen aus Wolle in den Abmessungen (D x H) von laut Antrag ca. 12 cm x 6 cm, -- 21 Filzkugeln aus Wolle in unterschiedlichen Durchmessern (laut Antrag ca. 3 cm - 6 cm),  -- einem Löffel mit einer Länge von laut Antrag 21 cm und einer Zange mit einer Länge von laut     Antrag 20 cm, beide aus Holz, - durch Verfilzen der Wolle abgepasst hergestellt (somit konfektioniert; damit keine Ware der    Position 5602), - dienen laut Antrag für Lernspiele, - nach objektiver Beschaffenheit nicht im Wesentlichen zur spielerischen Unterhaltung bestimmt,   damit keine Ware der Position 9503, - die Filzelemente bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in    Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Andere konfektionierte Waren (Farbsortierspiel), aus Spinnstoffen, aus Filz"

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI