DE5752/11-16307909910
Zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer anderen konfektionierte Ware (Dekorationsartikel) und zwei
Leuchtdioden, sog. LED-schwarzer Geist, Art. 378054, Foto siehe Anlage,
- in Form eines etwa 130 cm großen, sog. Geistes, mit einem "Totenkopf" aus Kunststoff, der auf zwei,
jeweils etwa 45 cm langen Drähten aus unedlem Metall, die stilisierte Arme bilden, aufgesteckt und
zusätzlich auf Schaumkunststoff, mit dem die Drähte aus unedlem Metall ummantelt sind, aufgeklebt ist,
- an den Enden der stilisierten Arme mit jeweils einer "Knochenhand" aus Kunststoff,
- mit einem "Umhang mit Kapuze" aus Vliesstoffen aus Spinnstoffen der Position 5603, der an den stilisierten
Armen befestigt ist,
- mit einer Aufhängeschlaufe ausgestattet,
- in den "Augenhöhlen" laut Antrag mit je einer Leuchtdiode (LED) ausgestattet; batteriebetrieben,
- durch Zusammenfügen konfektioniert,
- da die LEDs die Zierwirkung der Ware lediglich erhöhen und nicht vorrangig der Erhellung der Umgebung
dienen, stellt sich die Ware nicht als Beleuchtungskörper der Position 9405 dar,
- keine Puppe der Position 9503, u. a. da ohne Beine,
- kein Festartikel der Position 9505, da ohne Bezug zu einem konkreten Fest,
- der Spinnstoff der Position 6307 und der Kunststoff der Position 3926 sind gegenüber der weiteren in Betracht
kommenden Position (8541) im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung
charakterbestimmend,
- sowohl im Hinblick auf den Umfang, als auch im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind
der Spinnstoff und der Kunststoff als gleichbedeutend anzusehen, damit verleiht keiner der beiden Stoffe
(Kunststoff/Spinnstoff) der Ware ihren wesentlichen Charakter, sie ist daher der von den gleichermaßen in
Betracht kommenden Positionen (3926 und 6307) der in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen,
- ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304.
"Zusammengesetzte Ware aus einer anderen konfektionierte Ware (Dekorationsartikel / charakterbestimmend) aus
Spinnstoffen und aus Kunststoffen (charakterbestimmender Stoff nicht ermittelbar) und aus zwei Leuchtdioden"