DEF/6310/08-26913909390
Dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Becher, einer eingegossenen Kerze und
einem Keramikherz mit Aufhängevorrichtung; zusammen verpackt in einem herzförmigen
Karton mit Sichtfenster aus Kunststofffolie, siehe Foto,
- keine Warenzusammenstellung gemäß AV 3b), da kein gemeinsamer Bedarf besteht und
die Waren sich hinsichtlich der Tätigkeit nicht ergänzen; die Waren sind somit getrennt
einzureihen:
- Keramischer Ziergegenstand, sog. "Dekoherz zum Anhängen", siehe Foto,
- keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material
enthaltend,
- nach dem Ergebnis der augenscheinlichen Untersuchung handelt es sich um Steingut
(weißer Scherben, feinkörniges, gleichmäßiges Gefüge, inhomogene
Bestandteile nicht mit bloßem Auge erkennbar, matte Bruchfläche, haftet an der Zunge,
nicht lichtdurchlässig, nicht nachklingend, ritzbar),
- in Form eines roten, innen hohlen, kleinen Herzens,
- mit den Abmessungen von ca. 4 x 3,5 x 2 cm,
- mit einer roten Aufhängeschlaufe aus Spinnstoffen,
- augenscheinlich nicht handgearbeitet.