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13 Ergebnisse für "64"

Nomenklatur-Codes

988064000080des Kapitels 648%291521001080mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr (CAS RN 64-19-7)8%292419005380Wässrige Lösung von Propamocarb-hydrochlorid (ISOM) (CAS RN 25606-41-1), mit einem Gehalt an Propamocarb-hydrochlorid von 64 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 68 GHT8%320890191380Gemisch, mit einem Gehalt von: - einem Copolymer aus Methylvinylether und Monobutylmaleat (CAS RN 25119-68-0) von 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, - einem Copolymer aus Methylvinylether und Monoethylmaleat (CAS RN 25087-06-3) von 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, - Ethanol (CAS RN 64-17-5) von 40 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT, - 1-Butanol (CAS RN 71-36-3) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 GHT8%382499926880Zubereitung mit einem Gehalt von -|20|GHT (±1|GHT) ((3-(sec-Butyl)-4-(decyloxy)phenyl)methantriyl)tribenzol (CAS|RN|1404190-37-9), gelöst in -|10|GHT (± 5|GHT) 2-sec-Butylphenol (CAS|RN|89-72-5) -|64|GHT( ±7|GHT) Solvent Naphtha, schwer, aromatisch (Petroleum) (CAS|RN|64742-94-5) und -|6|GHT (± 1,0|GHT) Naphthalin (CAS|RN|91-20-3)8%382499968080Mischung bestehend aus -|64|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 74|GHT amorphem Siliciumdioxid (CAS|RN|7631-86-9) -|25|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35|GHT Butanon (CAS|RN|78-93-3) und -|nicht mehr als 1|GHT 3-(2,3-Epoxypropoxy)propyltrimethoxysilan (CAS|RN|2530-83-8)8%390591006080Copolymer aus Vinylpyrrolidon, Vinylcaprolactam und Dimethylaminoethylmethacrylat (CAS RN 102972-64-5), in fester Form oder als wässrige Lösung, mit einem Anteil: -des Copolymers von 27 GHT oder mehr, aber nicht mehr als 33 GHT, -an Ethanol von nicht mehr als 1,5 GHT (CAS RN 64-17-5), -an Konservierungsstoffen von nicht mehr als 1 GHT8%390591007080Wässrige Lösung mit einem Gehalt von: -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT, eines Copolymers aus Vinylcaprolactam, Vinylpyrrolidon, N,N-Dimethylaminopropyl-methacrylamid und 3-(Methacryloylamino)propyllauryldimethylammoniumchlorid (CAS RN 748809-45-2), -10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 GHT, an Ethanol (CAS RN 64-17-5), auch mit tert-Butylalkohol (CAS RN 75-65-0) und/oder Denatoniumbenzoat (CAS RN 3734-33-6) denaturiert8%390950903080Zubereitung mit einem Gehalt an -|mit hydrophoben Gruppen modifiziertem ethoxyliertem Polyurethan von 16|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20|GHT, -|Diethylenglykolbutylether von 19|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 23|GHT und -|Wasser von 60|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 64|GHT8%391190996380Gemisch, mit einem Gehalt von: - einem Copolymer aus Methylvinylether und Monobutylmaleat (CAS RN 25119-68-0) von 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, - einem Copolymer aus Methylvinylether und Monoethylmaleat (CAS RN 25087-06-3) von 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, - Ethanol (CAS RN 64-17-5) von 40 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT, - 1-Butanol (CAS RN 71-36-3) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 GHT8%391400001080Wässrige Suspension mit -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Agarosekugeln, modifiziert mit Nitrilotriessigsäure und geladen mit zweiwertigen Nickelionen (CAS RN 1615227-97-8), und -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Ethanol (CAS RN 64-17-5)8%540220000780Hochfestes Polyester-Multifilgarne: -mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -mit einer linearen Dichte von 100 dtex oder mehr, jedoch nicht mehr als 4000 dtex -mit einer durchschnittlichen Mindestreißfestigkeit von 64 cN/tex, -mit einer Bruchreißdehnung von 12 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 28 %, -mit einer Schrumpfung bei 98 °C von 0 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,5 %, -0,9 kg Garn oder mehr auf die gelochte Färbehülse gewickelt, fertig zum Färben8%870894993080Untere Hilfswelle als Teil der Lenksäule aus Kohlenstoffstahl (nach GB/T699 Grade 45 oder JIS G4051 Grade S45C) mit: -einer Bruchfestigkeit bei Torsionsbelastung von 325 Nm oder mehr und Johnson Apparent Elastic Limit (J.A.E.L) von 275 Nm oder mehr, -einer Länge von 66,39 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 88,64 mm, -einem Außendurchmesser von 27,47 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 28,38 mm, -einem Innenlochdurchmesser von 6,50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,58 mm, -einer äußeren Keilwelle mit 26 Zähnen und einem Außendurchmesser von 21,18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 21,44 mm, -einer Rändelung auf einem Teil der Außenfläche mit einem Außendurchmesser von 26,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26,1 mm, -auch mit einer äußeren Keilwelle mit 24 Zähnen und einem Außendurchmesser von 24,75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen8%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEK/6403/10-173269098

"Montagebeutel Wandbefestigung"; das sind Zusammenstellungen, bestehend aus einem in etwa L-förmig gebogenen Befestigungswinkel (charakterbestimmend) aus Stahlblech, welcher mit zwei unterschiedlich großen Schraublöchern und einem Schlitz versehen ist und am kurzen Winkel abgerundet endet, drei Schrauben aus Stahl, einem Dübel aus Kunststoff und einer Montageanleitung. Die Erzeugnisse sind gemeinsam in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und werden zur Befestigung von stehenden Schränken an Wänden verwendet. Gesamtlänge: etwa 77,1 mm Breite: etwa 15,1 mm Dicke: etwa 1,5 mm -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als " andere Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.

DEF/6478/09-16307909999

Andere konfektionierte Ware, sog. Kokoswalze - in Form einer etwa 300 cm langen Rolle, mit einem Durchmesser von 20 cm, 30 cm oder 40 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus einem Bündel von losen Kokosfasern (Kapitel 53), das mit einem grobmaschigen, schlauchförmigen Kettengewirke aus Chemiefasern umgeben ist; das Gewirke ist an den Enden abgebunden (somit konfektioniert), - dient laut Antragsangaben an stark erosionsgefährdeten Bereichen dem temporären Uferschutz bis die Ufergehölze diese Funktion übernehmen können, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kokosfasern den Charakter der Ware.

DEK/6431/09-17117191000

"Brautkopfschmuck"; es handelt sich um Haarschmuck in Form eines dreiteiligen Reifes aus dekorativ umeinander gewickelten Drähten aus unedlem Metall, die mit aufgezogenen rhombenförmigen, facettenartig geschliffenen Kunststoffperlen sowie runden Kunststoffperlen mit unterschiedlichem Durchmesser und kleinen Glassteinen versehen sind. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird aufgrund des Umfangs und des Wertes (lt. Antragstellerangabe) durch das unedle Metall bestimmt. Die Erzeugnisse sind in einem Kunststoffbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck" zur Codenummer 7117 9000 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DEK/6467/09-171179000

Es handelt sich um eine Zusammenstellung aus noch nicht zusammengesetztem Fantasieschmuck aus - einer ca. 76 cm langen Halskette und einem ca. 18 cm langen Armband, im Wesentlichen jeweils bestehend aus vier Spinnstoffschnüren mit darauf aufgezogenen runden Glasperlen verschiedener Farbe, - - an den Enden mit je einer Quetschhülse aus unedlem Metall zusammengefasst und - - mit einem Federringverschluss aus unedlem Metall ausgestattet, - einem ca. 4,7 cm x 4,7 cm x 0,4 cm (Länge x Breite x Dicke) großen Schmuckanhänger aus Perlmutt in Form einer Blüte, - - mit einer runden Lochung zur Befestigung an der Halskette ausgestattet, - zwei Ohrringen (ein Paar), im Wesentlichen bestehend aus zwei Ohrhaken aus unedlem Metall und je einem Anhänger aus zwei Spinnstoffschnüren mit darauf aufgezogenen runden Glasperlen verschiedener Farbe. (Materialangaben laut Antragsteller) Die nicht metallischen Stoffe bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild (Zierwirkung) den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren. Die Erzeugnisse sind auf einer kleinen Kunststoffspule aufgerollt bzw. in durchsichtigen Kunststofftüten verpackt und gemeinsam mit einer Anleitung zur Fertigstellung einer Halskette, eines Armbandes und zwei Ohrringen in einer durchsichtigen Kunststofftüte und einer bunt bedruckten Pappumschließung mit Aufhängemöglichkeit für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck" zur Unterposition 7117 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEK/6469/09-171179000

Es handelt sich um noch nicht zusammengesetzten Fantasieschmuck in Form einer ca. 45 cm langen Halskette, im Wesentlichen bestehend aus sechs parallel liegenden Spinnstoffschnüren mit darauf aufgezogenen - runden, tropfenförmigen, unregelmäßig geformten und teilweise fassettierten Perlen aus Kunststoff verschiedener Größe und Farbe und - annähernd runden und zylinderförmigen Perlen aus Glas verschiedener Größe und Farbe, an den Enden mit je einer blütenförmigen "Hülse" aus unedlem Metall zusammengefasst. Die Halskette ist mit einer ca. 10 cm langen Gliederkette und einem Verschluss in Form eines Karabinerhakens, beide aus unedlem Metall, ausgestattet. (Materialangaben laut Antragsteller) Die nicht metallischen Stoffe bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild (Zierwirkung) den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Die Erzeugnisse sind auf einer kleinen Kunststoffspule aufgerollt bzw. in durchsichtigen Kunststofftüten verpackt und gemeinsam mit einer Anleitung zur Fertigstellung einer Halskette in einer Kunststoffverpackung mit aufgeklebtem, bunt bedrucktem Papierzuschnitt für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck" zur Unterposition 7117 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI