13 Ergebnisse für "64"
"Montagebeutel Wandbefestigung"; das sind Zusammenstellungen, bestehend aus einem in etwa L-förmig gebogenen Befestigungswinkel (charakterbestimmend) aus Stahlblech, welcher mit zwei unterschiedlich großen Schraublöchern und einem Schlitz versehen ist und am kurzen Winkel abgerundet endet, drei Schrauben aus Stahl, einem Dübel aus Kunststoff und einer Montageanleitung. Die Erzeugnisse sind gemeinsam in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und werden zur Befestigung von stehenden Schränken an Wänden verwendet. Gesamtlänge: etwa 77,1 mm Breite: etwa 15,1 mm Dicke: etwa 1,5 mm -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als " andere Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.
Andere konfektionierte Ware, sog. Kokoswalze - in Form einer etwa 300 cm langen Rolle, mit einem Durchmesser von 20 cm, 30 cm oder 40 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus einem Bündel von losen Kokosfasern (Kapitel 53), das mit einem grobmaschigen, schlauchförmigen Kettengewirke aus Chemiefasern umgeben ist; das Gewirke ist an den Enden abgebunden (somit konfektioniert), - dient laut Antragsangaben an stark erosionsgefährdeten Bereichen dem temporären Uferschutz bis die Ufergehölze diese Funktion übernehmen können, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kokosfasern den Charakter der Ware.
"Brautkopfschmuck"; es handelt sich um Haarschmuck in Form eines dreiteiligen Reifes aus dekorativ umeinander gewickelten Drähten aus unedlem Metall, die mit aufgezogenen rhombenförmigen, facettenartig geschliffenen Kunststoffperlen sowie runden Kunststoffperlen mit unterschiedlichem Durchmesser und kleinen Glassteinen versehen sind. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird aufgrund des Umfangs und des Wertes (lt. Antragstellerangabe) durch das unedle Metall bestimmt. Die Erzeugnisse sind in einem Kunststoffbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck" zur Codenummer 7117 9000 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).
Es handelt sich um eine Zusammenstellung aus noch nicht zusammengesetztem Fantasieschmuck aus - einer ca. 76 cm langen Halskette und einem ca. 18 cm langen Armband, im Wesentlichen jeweils bestehend aus vier Spinnstoffschnüren mit darauf aufgezogenen runden Glasperlen verschiedener Farbe, - - an den Enden mit je einer Quetschhülse aus unedlem Metall zusammengefasst und - - mit einem Federringverschluss aus unedlem Metall ausgestattet, - einem ca. 4,7 cm x 4,7 cm x 0,4 cm (Länge x Breite x Dicke) großen Schmuckanhänger aus Perlmutt in Form einer Blüte, - - mit einer runden Lochung zur Befestigung an der Halskette ausgestattet, - zwei Ohrringen (ein Paar), im Wesentlichen bestehend aus zwei Ohrhaken aus unedlem Metall und je einem Anhänger aus zwei Spinnstoffschnüren mit darauf aufgezogenen runden Glasperlen verschiedener Farbe. (Materialangaben laut Antragsteller) Die nicht metallischen Stoffe bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild (Zierwirkung) den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren. Die Erzeugnisse sind auf einer kleinen Kunststoffspule aufgerollt bzw. in durchsichtigen Kunststofftüten verpackt und gemeinsam mit einer Anleitung zur Fertigstellung einer Halskette, eines Armbandes und zwei Ohrringen in einer durchsichtigen Kunststofftüte und einer bunt bedruckten Pappumschließung mit Aufhängemöglichkeit für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck" zur Unterposition 7117 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um noch nicht zusammengesetzten Fantasieschmuck in Form einer ca. 45 cm langen Halskette, im Wesentlichen bestehend aus sechs parallel liegenden Spinnstoffschnüren mit darauf aufgezogenen - runden, tropfenförmigen, unregelmäßig geformten und teilweise fassettierten Perlen aus Kunststoff verschiedener Größe und Farbe und - annähernd runden und zylinderförmigen Perlen aus Glas verschiedener Größe und Farbe, an den Enden mit je einer blütenförmigen "Hülse" aus unedlem Metall zusammengefasst. Die Halskette ist mit einer ca. 10 cm langen Gliederkette und einem Verschluss in Form eines Karabinerhakens, beide aus unedlem Metall, ausgestattet. (Materialangaben laut Antragsteller) Die nicht metallischen Stoffe bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild (Zierwirkung) den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Die Erzeugnisse sind auf einer kleinen Kunststoffspule aufgerollt bzw. in durchsichtigen Kunststofftüten verpackt und gemeinsam mit einer Anleitung zur Fertigstellung einer Halskette in einer Kunststoffverpackung mit aufgeklebtem, bunt bedrucktem Papierzuschnitt für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck" zur Unterposition 7117 9000 der Kombinierten Nomenklatur.