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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI48730/25-16601992000

Regenschirm, sog. Stockschirm, Foto siehe Anlage, - mit einem Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen, - mit einem Gestell aus unedlem Metall und Streben aus sog. Fiberglas (laut Antrag);   mit einem Stoßschutz an den Streben aus unedlem Metall, - mit einem ergonomisch geformten Griff aus Kunststoff, - mit Öffnungsautomatik, - mit einer Länge von ca. 92 cm und einem Durchmesser (aufgespannt) von ca. 110 cm, - zum wirksamen Schutz gegen Regen. "Regenschirm, ohne Teleskopauszug, mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen"

DEBTI54143/24-166019920

Regenschirm, sog. Rollatorschirm, Artikel: HA-SCH-10, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einem Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen (Polyester/Mikrofaser), - - mit einem Gestell aus unedlen Metallen, - - anstelle eines Griffstücks mit einer verstellbaren Befestigungsvorrichtung für einen      Rollator oder Rollstuhl ausgestattet, - - mit einer Länge von ca. 80 cm und einem Durchmesser (aufgespannt) von ca. 100 cm, - - dient dem wirksamen Schutz gegen Regen, - - mit Befestigungsschellen, Schraubensatz, Inbusschlüssel und Gebrauchsanweisung      in einer handelsüblichen Umschließung aus klarsichtigen Kunststofffolien aufgemacht, - keine Einreihung als Zubehör für Rollstühle der Position 8714, da der Regenschirm vom   Wortlaut der Position 6601 genauer erfasst wird, - keine Einreihung als Zubehör für Rollatoren der Position 9021, da der Regenschirm nicht   ausschließlich oder hauptsächlich für Rollatoren bestimmt ist. "Regenschirm, anderer als in der Unterposition 6601 1000 genannte, ohne Teleskopauszug,   mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen"

DEBTI26169/24-16601992000

Regenschirm, Fotos siehe Anlage,  aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetze Ware, bestehend aus: - einem Regenschirm, - - mit einem Bezug aus Spinnstoffgeweben, - - mit einem Gestell aus Glasfasern und Stahl (laut Antrag), - - mit einem länglich geformten Griff aus Kunststoff, - - mit Öffnungsautomatik, - - mit einer Länge von ca. 84 cm und einem Durchmesser (aufgespannt) von ca. 105 cm, - - zum wirksamen Schutz gegen Regen, - einer Ware aus Kunststoff, - - in Form einer ausklappbaren Becherhalterung aus Kunststoff, die in den Griff des Schirms integriert ist, - - mit einem elastischen Band am oberen Rand zur Fixierung des Bechers versehen, - - zur Aufnahme eines Bechers (nicht Bestandteil der vZTA) mit einem Volumen von ca. 0,3 Liter     bis 0,5 Liter, - der Regenschirm bestimmt nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung   den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - in einer Verkaufsumschließung aus Pappe verpackt. "Regenschirm, ohne Teleskopauszug, mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen"

DEBTI22914/24-16601992000

Regenschirm, sog. Regenschirm für Kleinkinder, Foto siehe Anlage, - mit einem Bezug aus bedruckten Geweben aus Spinnstoffen (laut Etikett Polyester), - mit einem Gestell aus unedlem Metall und Streben aus Kunststoff, - mit einem gebogenen Griff aus Kunststoff, - mit einer Länge von ca. 62 cm und einem Durchmesser (aufgespannt) von ca. 70 cm, - dient dem wirksamen Schutz von Kindern gegen Regen. "Regenschirm, ohne Teleskopauszug, mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen"

DEBTI19646/24-16601992000

Regenschirm, sog. Regenschirm für Kleinkinder, Foto siehe Anlage, - mit einem Bezug aus bedruckten Geweben aus Spinnstoffen (laut Etikett Polyester), - mit einem Gestell aus unedlem Metall und Streben aus Kunststoff, - mit einem gebogenen Griff aus Kunststoff, - mit einer Länge von ca. 62 cm und einem Durchmesser (aufgespannt) von ca. 70 cm, - dient dem wirksamen Schutz von Kindern gegen Regen. "Regenschirm, ohne Teleskopauszug, mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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