DEBTI18858/26-167010000
Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Ware aus Federn und einer anderen
konfektionierten Ware, sog. Katzenspielzeug (Katzenangel), Foto siehe Anlage,
ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben,
- in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam an einem bedruckten Pappaufhänger
zum Aufhängen an einem Verkaufsdisplay befestigt),
- zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt,
- Katzenspielangel aus Federn (Ware aus Federn):
- - aus einem ca. 25 cm langen Stab aus Kunststoff,
- - mit einer am Stab befestigten, ca. 30 cm langen, elastischen Kordel,
- - mit einem an der Kordel angebrachten Anhänger aus Federn,
- - die Federn bestimmen im Hinblick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung
als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter dieser Ware,
- Katzenspielangel aus Spinnstoffen (andere konfektionierte Ware):
- - aus einem ca. 25 cm langen Stab aus Kunststoff,
- - mit einer am Stab befestigten, ca. 30 cm langen, elastischen Kordel,
- - mit einem an der Kordel angebrachten Anhänger mit einer Länge von ca. 5 cm und einer
Breite von ca. 6 cm; aus einfarbigen Plüschgewirken aus Spinnstoffen; am unteren Ende
mit vier angenähten, ca. 7 cm langen, einfarbigen Bändern aus Geweben aus Spinnstoffen;
mit Wattierungsstoff und einer Knisterfolie gefüllt,
- - die Spinnstoffe bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und
dem äußeren Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter dieser Ware,
- keine der beiden Waren (Ware aus Federn / konfektionierte Ware) verleiht der Waren-
zusammenstellung den wesentlichen Charakter; die Warenzusammenstellung ist daher
der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6701 / 6307) in der
Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen,
- keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der
Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt.
"Ware aus Federn"