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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI19475/26-16701000000

Katzenspielzeug, in zwei Ausführungen (Muster 1 und Muster 2), Foto siehe Anlage, - Muster 1: - - aus einem ca. 25 cm langen Stab aus Kunststoff mit einer daran befestigten, ca. 23 cm langen      Feder aus laut Antrag Stahl (unedles Metall) als Verlängerung, - - - im Inneren des Stabs mit einem Pfeifenreiniger aus metallisierten Streifen aus Kunststofffolie, - - - am unteren Ende der Verlängerung mit sechs bunten Perlen aus Kunststoff und zwei kleinen        Schellen aus unedlem Metall verziert, - - mit mehreren am oberen Ende des Stabs befestigten, bis zu ca. 15 cm langen Federn, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 63 cm, - Muster 2: - - aus einem ca. 36 cm langen Stab aus Kunststoff, - - - im Inneren des Stabs mit einem Pfeifenreiniger aus metallisierten Streifen aus Kunststofffolie, - - mit einer am oberen Ende des Stabs befestigten Schelle aus unedlem Metall, - - mit mehreren am oberen Ende des Stabs befestigten, bis zu ca. 22 cm langen Federn, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 58 cm, - die Federn bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als    Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der    Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"

DEBTI18858/26-167010000

Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Ware aus Federn und einer anderen konfektionierten Ware, sog. Katzenspielzeug (Katzenangel), Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam an einem bedruckten Pappaufhänger   zum Aufhängen an einem Verkaufsdisplay befestigt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Katzenspielangel aus Federn (Ware aus Federn): - - aus einem ca. 25 cm langen Stab aus Kunststoff, - - mit einer am Stab befestigten, ca. 30 cm langen, elastischen Kordel, - - mit einem an der Kordel angebrachten Anhänger aus Federn, - - die Federn bestimmen im Hinblick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung      als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter dieser Ware, - Katzenspielangel aus Spinnstoffen (andere konfektionierte Ware): - - aus einem ca. 25 cm langen Stab aus Kunststoff, - - mit einer am Stab befestigten, ca. 30 cm langen, elastischen Kordel, - - mit einem an der Kordel angebrachten Anhänger mit einer Länge von ca. 5 cm und einer      Breite von ca. 6 cm; aus einfarbigen Plüschgewirken aus Spinnstoffen; am unteren Ende      mit vier angenähten, ca. 7 cm langen, einfarbigen Bändern aus Geweben aus Spinnstoffen;      mit Wattierungsstoff und einer Knisterfolie gefüllt, - - die Spinnstoffe bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und      dem äußeren Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter dieser Ware, - keine der beiden Waren (Ware aus Federn / konfektionierte Ware) verleiht der Waren-   zusammenstellung den wesentlichen Charakter; die Warenzusammenstellung ist daher   der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6701 / 6307) in der   Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der   Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"

DEBTI13048/26-16701000000

Katzenspielzeug, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 75 cm langen Stab aus klarsichtigem Kunststoff - - - innen mit ca. 20 kleinen, farbigen Kügelchen versehen, - - mit einer ca. 14 cm langen, flexiblen Verlängerung aus Kunststoff, - - mit einer am Stab befestigten Schnur aus Spinnstoffen, - - mit zwei austauschbaren Anhängern aus mehreren Federn; zu einem Büschel      zusammengefasst und an dem Ende der Schnur zu befestigen, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 175 cm, - die Federn bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als   Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der   Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"

DEBTI10860/26-16701000000

Katzenspielzeug, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 91 cm langen Stab aus klarsichtigem Kunststoff, - - am oberen Ende in Form eines gebogenen, klarsichtigen Schrumpfschlauchs, - - mit einer im Stab befestigten, schmalen, ca. 22 cm langen Schnur aus Kunststoff, - - mit mehreren, an einer weiteren Schnur befestigten Federn, Daunen und weißen,      gekräuselten Streifen aus Kunststoff (zusammengefasst in einer Kunststoffhülse), - - die beiden Schnüre sind durch Verknoten an den Enden abtrennbar miteinander verbunden, - - mit einem zusätzlichen Anhänger aus Federn und Daunen zum Austauschen ausgestattet, - die Federn und Daunen bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als   Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und   des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn und Daunen"

DEBTI11007/26-16701000000

Katzenspielzeug, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 47 cm langen Stab mit einer ca. 12 cm langen, flexiblen Verlängerung     aus Kunststoff, - - mit mehreren am oberen Ende des Stabes befestigten Federn, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 75 cm, - - in unterschiedlichen Farben, - die Federn bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als   Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der   Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI