0 Ergebnisse für "67010000"
Katzenspielzeug, in zwei Ausführungen (Muster 1 und Muster 2), Foto siehe Anlage, - Muster 1: - - aus einem ca. 25 cm langen Stab aus Kunststoff mit einer daran befestigten, ca. 23 cm langen Feder aus laut Antrag Stahl (unedles Metall) als Verlängerung, - - - im Inneren des Stabs mit einem Pfeifenreiniger aus metallisierten Streifen aus Kunststofffolie, - - - am unteren Ende der Verlängerung mit sechs bunten Perlen aus Kunststoff und zwei kleinen Schellen aus unedlem Metall verziert, - - mit mehreren am oberen Ende des Stabs befestigten, bis zu ca. 15 cm langen Federn, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 63 cm, - Muster 2: - - aus einem ca. 36 cm langen Stab aus Kunststoff, - - - im Inneren des Stabs mit einem Pfeifenreiniger aus metallisierten Streifen aus Kunststofffolie, - - mit einer am oberen Ende des Stabs befestigten Schelle aus unedlem Metall, - - mit mehreren am oberen Ende des Stabs befestigten, bis zu ca. 22 cm langen Federn, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 58 cm, - die Federn bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"
Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Ware aus Federn und einer anderen konfektionierten Ware, sog. Katzenspielzeug (Katzenangel), Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam an einem bedruckten Pappaufhänger zum Aufhängen an einem Verkaufsdisplay befestigt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Katzenspielangel aus Federn (Ware aus Federn): - - aus einem ca. 25 cm langen Stab aus Kunststoff, - - mit einer am Stab befestigten, ca. 30 cm langen, elastischen Kordel, - - mit einem an der Kordel angebrachten Anhänger aus Federn, - - die Federn bestimmen im Hinblick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter dieser Ware, - Katzenspielangel aus Spinnstoffen (andere konfektionierte Ware): - - aus einem ca. 25 cm langen Stab aus Kunststoff, - - mit einer am Stab befestigten, ca. 30 cm langen, elastischen Kordel, - - mit einem an der Kordel angebrachten Anhänger mit einer Länge von ca. 5 cm und einer Breite von ca. 6 cm; aus einfarbigen Plüschgewirken aus Spinnstoffen; am unteren Ende mit vier angenähten, ca. 7 cm langen, einfarbigen Bändern aus Geweben aus Spinnstoffen; mit Wattierungsstoff und einer Knisterfolie gefüllt, - - die Spinnstoffe bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und dem äußeren Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter dieser Ware, - keine der beiden Waren (Ware aus Federn / konfektionierte Ware) verleiht der Waren- zusammenstellung den wesentlichen Charakter; die Warenzusammenstellung ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6701 / 6307) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"
Katzenspielzeug, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 75 cm langen Stab aus klarsichtigem Kunststoff - - - innen mit ca. 20 kleinen, farbigen Kügelchen versehen, - - mit einer ca. 14 cm langen, flexiblen Verlängerung aus Kunststoff, - - mit einer am Stab befestigten Schnur aus Spinnstoffen, - - mit zwei austauschbaren Anhängern aus mehreren Federn; zu einem Büschel zusammengefasst und an dem Ende der Schnur zu befestigen, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 175 cm, - die Federn bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"
Katzenspielzeug, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 91 cm langen Stab aus klarsichtigem Kunststoff, - - am oberen Ende in Form eines gebogenen, klarsichtigen Schrumpfschlauchs, - - mit einer im Stab befestigten, schmalen, ca. 22 cm langen Schnur aus Kunststoff, - - mit mehreren, an einer weiteren Schnur befestigten Federn, Daunen und weißen, gekräuselten Streifen aus Kunststoff (zusammengefasst in einer Kunststoffhülse), - - die beiden Schnüre sind durch Verknoten an den Enden abtrennbar miteinander verbunden, - - mit einem zusätzlichen Anhänger aus Federn und Daunen zum Austauschen ausgestattet, - die Federn und Daunen bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn und Daunen"
Katzenspielzeug, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 47 cm langen Stab mit einer ca. 12 cm langen, flexiblen Verlängerung aus Kunststoff, - - mit mehreren am oberen Ende des Stabes befestigten Federn, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 75 cm, - - in unterschiedlichen Farben, - die Federn bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"