DEBTI7295/26-16702100000
Künstliche Blume, sog. Windmühle, Foto siehe Anlage,
- in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware im Sinne der AV 2 a), die wie
die zusammengesetzte Ware einzureihen ist,
- aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer
künstlichen Blume und einem Erdspieß,
- - künstliche Blume:
- - - aus zwei unterschiedlich großen, stilisierten Blüten aus jeweils sechs Blütenblättern
aus glitzernden Kunststofffolien, die auf einen formgebenden Rahmen aus Draht aus
unedlem Metall gespannt und an den Rändern mit Gewebestreifen eingefasst sind,
- - - - in zwei hintereinander angeordnete, drehbar auf einer horizontalen Achse angebrachte,
runde Kunststoffkörper eingesteckt, die die Blütenmitte bilden,
- - - an der Vorderseite mit einem aufgesteckten, stilisierten Fruchtknoten aus Kunststofffolie,
- - - die Blüten sind auf einen stilisierten Stängel aus Kunststoff aufgesteckt,
- - - durch Zusammenstecken und Kleben in Blumenbindetechnik hergestellt,
- - - mit einem Durchmesser von ca. 35 cm und einer Höhe von ca. 48 cm,
- - Erdspieß:
- - - rohrförmiges Erzeugnis aus Kunststoff,
- - - mit abnehmbarer Spitze zum Einstecken in den Boden,
- - - mit einer Länge von ca. 29 cm,
- die künstliche Blume bestimmt insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild
(Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware,
- innerhalb der Position 6702 bestimmt der Kunststoff nach dem Umfang und dem äußeren
Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter der künstlichen Blume.
"Künstliche Blume, aus Kunststoff"