DE2087/17-16703000000
Tierhaare, für die Herstellung von Perücken zugerichtet, sog. Haarkrepp, Abbildung siehe Anlage,
- Krepp, bestehend aus einer Unterlage aus zwei parallel gelegten Schnüren,
- mit einem Florband aus Tierhaaren (lt. Antrag Büffelhaar) umschlungen,
- mit dem Aussehen eines Geflechts,
- Meterware mit einer Länge von 2 Meter und einem Gewicht von ca. 100 Gramm,
- gilt als zur Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren aufbereitet.
"Tierhaare, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet"