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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI41109/23-167042000

Ware aus Menschenhaaren, sog. Modellkopf, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, - nach den Antragsangaben bestehend aus: - - der Nachbildung eines menschlichen Kopfes in annähernd natürlicher Größe, - - - aus PVC (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zum Kapitel 39), - - halbseitig in die Kopfhaut eingestochenen Menschenhaaren, - die Menschenhaare bestimmen im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung   als Übungskopf für Friseure den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - dient dem Erlernen und Vorführen von Arbeitstechniken (wie Schneid- und Hochstecktechniken)    im Unterricht, auf Ausstellungen, Messen usw., - aufgrund der Möglichkeit, Arbeitstechniken wie z. B. Schneiden an der Ware anzuwenden und somit   unumkehrbare Veränderungen vorzunehmen, nicht nur zu Vorführzwecken geeignet; somit kein Modell   im Sinne der Position 9023. "Ware aus Menschenhaaren, anderweitig weder genannt noch inbegriffen"

DEBTI41110/23-167042000

Ware aus Menschenhaaren, sog. Modellkopf, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, - nach den Antragsangaben bestehend aus: - - der Nachbildung eines menschlichen Kopfes in annähernd natürlicher Größe, - - - aus PVC und PU-Schaum (Kunststoffe im Sinne der Anmerkung 1 zum Kapitel 39), - - in die Kopfhaut eingestochenen Menschenhaaren, - die Menschenhaare bestimmen im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung   als Übungskopf für Friseure den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - dient dem Erlernen und Vorführen von Arbeitstechniken (wie Schneid- und Hochstecktechniken)    im Unterricht, auf Ausstellungen, Messen usw., - aufgrund der Möglichkeit, Arbeitstechniken wie z. B. Schneiden an der Ware anzuwenden und somit   unumkehrbare Veränderungen vorzunehmen, nicht nur zu Vorführzwecken geeignet; somit kein Modell   im Sinne der Position 9023. "Ware aus Menschenhaaren, anderweitig weder genannt noch inbegriffen"

DEBTI29565/23-167042000

Ware aus Menschenhaaren, sog. Modellkopf, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - - der Nachbildung eines menschlichen Kopfes in annähernd natürlicher Größe, - - - - aus PVC (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zum Kapitel 39), - - - in die Kopfhaut eingestochenen Menschenhaaren und Proteinhaar (Garne aus Spinnstoff), - - die Haare bestimmen im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Übungskopf     für Friseure den Charakter der zusammengesetzten Ware, - - die das Haar bildenden Stoffe (Menschenhaar und Garne aus Spinnstoff) sind nach dem Umfang     gleich, somit verleiht kein Stoff dem Haar seinen wesentlichen Charakter und der Modellkopf ist der     von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (5609 und 6704) in der Nomenklatur     zuletzt genannten Position zuzuweisen, - - dient dem Erlernen und Vorführen von Arbeitstechniken (wie Schneid- und Hochstecktechniken)     im Unterricht, auf Ausstellungen, Messen usw., - - aufgrund der Möglichkeit, Arbeitstechniken wie z. B. Schneiden an der Ware anzuwenden und somit     unumkehrbare Veränderungen vorzunehmen, nicht nur zu Vorführzwecken geeignet; somit kein Modell     im Sinne der Position 9023. "Ware aus Menschenhaaren, anderweitig weder genannt noch inbegriffen"

ATBTI2023000203-APP6704200000

Ware aus Menschenhaaren, in Form eines „Trainingskopfes“ für die friseurspezifische Ausbildung, bestehend aus - einem offensichtlich weiblichen Kopf mit Gesicht, aus Kunststoff (laut Antragsteller) - einer separaten, auf dem Übungskopf angebrachten Übungsfläche mit einer etwa schulterlangen, gefärbten Strähne aus Echthaar, diese Übungsfläche kann mittels zweier Klettverschlüsse abgezogen werden, - verpackt in einem Faltkarton. Das Wesen der gegenständlichen Ware wird aufgrund der Verwendung vom Echthaar gebildet. (Abbildung siehe Anlage)

ATBTI2023000161-DEC6704200000

Ware aus Menschenhaaren, in Form eines „Trainingskopfes“ für die friseurspezifische Ausbildung, bestehend aus - einem offensichtlich weiblichen Kopf mit Gesicht, aus Kunststoff (laut Antragsteller) - etwa schulterlangen, auf dem Kopf angebrachten, gefärbten Echthaaren, - verpackt in einem Faltkarton. Das Wesen der gegenständlichen Ware wird aufgrund der Verwendung vom Echthaar gebildet. (Abbildung siehe Anlage)

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI