21 Ergebnisse für "68"
Elektronisches Gerät zum Messen des Körperfett-Anteils bei Menschen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Form eines kombinierten Gerätes bestehend aus Schrittzähler und Fettanalysegerät, das mit einer Uhr mit Alarmfunktion zusammengesetzt ist. Das kombinierte Gerät, das im Hinblick auf die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware bestimmt, und die Uhr befinden sich in einem ovalen, mit LC-Display, vier Tasten, zwei Kontaktflächen, diversen elektrischen und elektronischen Bauteilen, Handschlaufe und Gürtelclip versehenen Gehäuse. Zur Benutzung des Gerätes werden zunächst die persönlichen Parameter (Größe, Gewicht, Schrittlänge etc.) eingegeben. Je nach Betriebsmodus wird anschließend bei Berührung der Kontaktflächen mit den Daumen der Körperfettanteil bzw. die Schrittanzahl einschließlich die in Bezug auf die hinterlegten Parameter ermittelte zurückgelegte Strecke und der Kalorienverbrauch auf dem LCD angezeigt. Innerhalb des kombinierten Gerätes bestimmt kein Gerät den Charakter der Ware.
Schlauchgewebe (lt. Antrag: "Kokosmatten") - als Meterware, - (lt. ergänzenden Angaben) mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus zweidrähtigen Garnen aus Kokosfasern (= Garne aus Spinnstoffen, keine Flechtstoffe), - mit losen Kokosfasern befüllt, - in einem Arbeitsgang gefertigt, - wird (lt. ergänzenden Angaben) als Erosionsschutz verwendet, - nach Beschaffenheit kein Fußbodenbelag
Es handelt sich um eine zusammengesetzte Ware bestehend aus - einem etwa 30,3 x 15 x 8 cm großen, offenen Karton aus Pappe aus Halbstoff aus Holz, auf der Außenseite mit Hersteller- und Produkthinweisen bedruckt; - einer etwa 30,3 x 15,2 x 8,2 cm großen Banderole aus durchscheinendem Kunststoff, die über den vorgenannten Karton geschoben wird und diesen somit verschließt, mit Hersteller- und Produkthinweisen über ein medizinisches Erzeugnis bedruckt. Derartige Waren gehören als "andere Verpackungsmittel, aus Pappe" zur Codenummer 4819 5000 00 des Integrierten Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaft (TARIC). Ein charakterbestimmender Bestandteil kann nicht ermittelt werden; die Einreihung erfolgt in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen zuletzt genannte Position.
Es handelt sich um eine etwa 32 x 24 cm große, stilisierte Libelle. Sie besteht aus einem mit farbigem Papier beklebten Körper aus Kunststoff (Styropor) und Metalldraht, an dem vier aus Metalldraht geformte, mit Gewebe bespannte und mit farbigem Papier beklebte Flügel befestigt sind. Die Flügelkonturen sind mit Glitter aus Glas beklebt. Derartige, aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Waren aus Papier" zur Unterposition 4823 9085 der Kombinierten Nomenklatur, da ihr wesentlicher Charakter hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung als Ziergegenstand durch den Papieranteil bestimmt wird.
Milchaufschäumer - aus einem zylindrigen Gehäuse mit eingebautem Elektromotor, Akku, Ein-/Aus-Taster, Rührgefäß (Füllmenge: 400 ml) mit Henkel, Edelstahl-Aufschäumer/Quirl und Deckel, mit einem Gewicht von 190 g, - zum Aufschäumen von Milch sowie zum Mischen von Lebensmitteln (Getränken), - in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung mit Netzadapter. Der Milchaufschäumer bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. Es ist keine kennzeichnende Haupttätigkeit feststellbar. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, mit einem Gewicht von weniger als 20 kg (Multifunktionsgerät aus Milchaufschäumer und Lebensmittelmischgerät -ohne kennzeichnende Haupttätigkeit-, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Netzadapter) - Milchaufschäumer"