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Angaben: Kurzschnitt aus Kohlenstofffasern; Garn wird in verschiedene Größen kurzgeschnitten (3mm, 6mm, 12mm). Warenbeschaffenheit: Schwarze Faserabschnitte (Länge: ca. 6mm). Befund: Kohlenstofffasern.
Angaben: SIGRAFIL® gemahlene Carbonfasern; zur Verwendung in verschiedensten Mischprozessen und zur Herstellung von thermoplastischen Compounds, Bodenbelägen, Klebstoffen oder Beschichtungen. Warenbeschaffenheit: Schwarzes feines Pulver, im Mikroskopiebild Fasern erkennbar. Befund: Kohlenstofffasern.
Angaben: Epoxid-Carbon-Towpreg; einzelner Carbonfaserstrang, auf Spulen gewickelt; zur Verstärkung von Produkten z.B. in der Bauindustrie, Luftfahrt, Automobilindustrie oder Marine. Befund: Kohlenstofffaser. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3b) die Carbonfasern als charakterbestimmend angesehen werden.
Angaben: Wasserfilter - Ersatzfilter; Aktivkohleblock-Filterkartusche, verwendet als Hauswasserfilter für Trinkwasser-Osmoseanlagen. Warenbeschreibung: Kunststoffgehäuse (Abmessungen: Durchmesser ca. 8 cm, Länge: ca. 26 cm) mit einem innenliegenden, hohlen, zylinderförmigen, schwarzen Block, der innen und außen mit netzartiger Spinnstoffschicht und außen zusätzlich mit einem netzartigen Monofilgelege umgeben ist, mit starrem Innenschlauch und Endkappen am oberen und unteren Ende, verpackt in einer Einzelverkaufsaufmachung. Befund: Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, für nicht elektrische Zwecke. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3 b) die Aktivkohle im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung als charakterbestimmend angesehen wird.
Angaben: Wasserfilter - Ersatzfilter; Aktivkohleblock-Filterkartusche, verwendet als Hauswasserfilter für Trinkwasser-Osmoseanlagen. Warenbeschreibung: Kunststoffgehäuse (Abmessungen: Durchmesser ca. 7 cm, Länge: ca. 27 cm) mit einem innenliegenden, hohlen, zylinderförmigen, schwarzen Block, der innen und außen mit netzartiger Spinnstoffschicht und außen zusätzlich mit einem netzartigen Monofilgelege umgeben ist, mit Endkappen am oberen und unteren Ende, verpackt in einer Einzelverkaufsaufmachung. Befund: Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, für nicht elektrische Zwecke. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3 b) die Aktivkohle im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung als charakterbestimmend angesehen wird.