Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "69021000"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI42283/21-169021000

Feuerfeste Steine, Foto siehe Anlage, - keramische Erzeugnisse aus lt. Antrag 92 % Magnesiumoxid (MgO) und weiteren mineralischen   Zusatzstoffen (CaO, SiO2, Fe2O3); nach vorheriger Formgebung gebrannt, - feuerfest; die Waren werden für die Zustellung des Dauerfutters der Stahlpfanne in der Stahlindustrie   verwendet, - mit Temperaturen in der Stahlpfanne von 1680 °C bis 1750 °C. "Feuerfeste Steine, mit einem Gehalt der Elemente Mg und Ca, berechnet als MgO und CaO, einzeln   oder gemeinsam, von mehr als 50 GHT"

AT2005/0002896902100000

Feuerfeste Steine mit einem Gehalt an Mg, berechnet als MgO, von mehr als 50 GHT. Die Steine finden in der Stahlindustrie Verwendung, indem sie in Gießpfannen gelegt werden um diese vor thermischen Beschädigungen zu schützen.

DEBTI13693/26-16702100000

Ware aus künstlichem Blattwerk, Foto siehe Anlage, - in Form einer Girlande aus Nachbildungen von Tannenzweigen (künstliches Blattwerk), - - mit "Nadeln" aus Streifen aus dunkelgrünen und an den Spitzen weißen Kunststofffolien,      die beidseitig fransenartig eingeschnitten und in zwei ineinander gedrehte Metalldrähte      eingearbeitet sind, - - in einem dem Binden ähnlichen Verfahren in Blumenbindetechnik hergestellt, - mit einer Länge von ca. 3 Meter, - keine Einreihung als Festartikel in die Position 9505 aufgrund der natürlichen Gestaltung und   des damit fehlenden weihnachtlichen Bezugs. "Ware aus künstlichem Blattwerk, aus Kunststoff"

DEBTI13985/26-16702100000

Künstliche Früchte, sog. Streudeko bunte Möhren, Foto siehe Anlage, - in Form einer Nachbildung einer Karotte, - mit einem Fruchtkörper aus laut Antrag Schaumstoff (Kunststoff), - mit eingestecktem und angeklebtem Karottengrün aus laut Antrag Polypropylen (Kunststoff), - durch Zusammenstecken und Kleben in Blumenbindetechnik hergestellt, - mit einer Länge von ca. 6 cm, - in unterschiedlichen Farben, - zwölf Stück sind in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt. "Künstliche Früchte, aus Kunststoff"

DEBTI17617/26-167021000

Ware aus künstlichem Blattwerk, Foto siehe Anlage, - in Form eines Kranzes, - aus Nachbildungen von Nadelbaumzweigen (künstliches Blattwerk):  - - aus zwei verdrehten Metalldrähten, an denen die "Nadeln" und die "Zweigrinde" durch     spiralartiges Verdrehen eingearbeitet sind, - - - die "Nadeln" werden von dunkel- und hellgrünen, ca. 6 cm breiten Streifen aus Kunststoff        gebildet, die beidseitig fransenartig eingeschnitten sind; an den Spitzen weiß eingefärbt, - - - die "Zweigrinde" wird von braunen, ca. 1 cm breiten Streifen aus Kunststoff gebildet, die        fransenartig eingeschnitten sind, - - in einem dem Binden ähnlichen Verfahren in Blumenbindetechnik hergestellt, - mit fünf Kiefernzapfen (Pflanzenteile): - - überwiegend naturbelassen; an den Spitzen weiß eingefärbt, - mit einer formgebenden Unterlage aus einem Draht aus unedlem Metall; grün bemalt, - mit einem Durchmesser von ca. 45 cm, - das künstliche Blattwerk und die natürlichen Zapfen sind im Hinblick auf das äußere   Erscheinungsbild (Zierwirkung) annähernd gleichbedeutend; im Hinblick auf den Umfang   bestimmt das künstliche Blattwerk den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Festartikel in die Position 9505 aufgrund der natürlichen, winterlichen   Gestaltung und des damit fehlenden weihnachtlichen Bezugs. "Ware aus künstlichem Blattwerk, aus Kunststoff"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI