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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE19290/12-169049000

Fassadenelemente (Ziegel), sog. Fassadenplatten aus Ton (unglasiert), Foto siehe Anlage, - in Form von rechteckigen, unglasierten Platten, - in verschiedenen Größen und Farben, - an einer Längsseite mit einer Nase zur überlappenden Montage, - an der Rückseite mit mehreren Haltestegen zur Befestigung an einer Unterkonstruktion, - aus keramischen Stoffen (tonmineralhaltiges Material enthaltend), - nach der Formgebung keramisch gebrannt, - zur Verwendung als Fassadenelemente zum Verkleiden von Häuserfronten, - keine Waren der Position 6905, da die Elemente keinen Bauzierat darstellt, - keine Einreihung als Wandplatten in die Position 6907 aufgrund der Erscheinungsform. "Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen, keine Mauerziegel"

DE19291/12-169049000

Fassadenelemente (Ziegel), sog. Fassadenplatten aus Ton (glasiert), Foto siehe Anlage, - in Form von rechteckigen, auf der Oberseite glasierten Platten, - in verschiedenen Größen und Farben, - an einer Längsseite mit einer Nase zur überlappenden Montage, - an der Rückseite mit mehreren Haltestegen zur Befestigung an einer Unterkonstruktion, - aus keramischen Stoffen (tonmineralhaltiges Material enthaltend), - nach der Formgebung keramisch gebrannt, - zur Verwendung als Fassadenelemente zum Verkleiden von Häuserfronten, - keine Waren der Position 6905, da die Elemente keinen Bauzierat darstellt, - keine Einreihung als Wandplatten in die Position 6908 aufgrund der Erscheinungsform. "Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen, keine Mauerziegel"

DE1839/11-169049000

Ziegel, sog. Fassadenelemente aus keramischen Stoffen, - in Form von Platten mit einer Dicke von 3 bzw. 4 cm, - in verschiedenen Größen (Höhe bis zu 30 bzw. 60 cm, Länge bis zu 80 bzw. 145 cm), - in zwei Ausführungen Hohlkammern aufweisend, - nach der Formgebung keramisch gebrannt, - aus keramischen Stoffen (lt. Antrag aus gebrannten, tonhaltigen Erden), - nicht feuerfest, - zur Verwendung als Fassadenelemente zum Verkleiden von Häuserfronten, - keine Waren der Position 6905, da die Elemente keinen Bauzierat (wie z.B. Gesimse, Rosetten) darstellen. "Ziegel, aus keramischen Stoffen, keine Mauerziegel"

DE1820/11-169049000

Ziegel, sog. Vierkantrohre (Baguettes), Foto siehe Anlage, - zur Verwendung als Fassadenelemente zum Verkleiden von Häuserfronten, - nach der Formgebung keramisch gebrannt, - aus keramischen Stoffen (lt. Antrag: aus gebrannten, tonhaltigen Erden), - nicht feuerfest (Brenntemperatur 1000-1200 C), - in Form von rotbraunfarbenen Stangen mit einer Länge von bis zu 1,60 m und einem Querschnitt von ca. 5 cm x 5 cm; innen hohl, - an den Enden mit eingeklebten Halterungen aus Aluminium, mit denen die einzelnen Ziegel an einer Unterkonstruktion eingehängt werden, - keine Waren der Position 6905, da die Elemente keinen Bauzierat (wie z.B. Gesimse, Rosetten oder Wasserspeier) darstellen. "Ziegel, aus keramischen Stoffen, keine Mauerziegel"

DEBTI36058/25-269149000

Andere keramische Ware, Foto siehe Anlage, - ballistische Keramikteile in unterschiedlichen geometrischen Formen und Größen, - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt (gepresst und hocherhitzt), - laut Antrag aus Siliciumcarbid, - zur Verwendung zu technischen Zwecken (laut Antrag u. a. zur Herstellung    von ballistischen Schutzmodulen für militärische Fahrzeuge, Flugzeuge und    Schiffe bzw. für persönliche Schutzausrüstung und Schutzwesten), - keine Einreihung in die Position 6909 als keramische Ware zu technischen Zwecken,   da die noch zur weiteren Verarbeitung bestimmten Keramikteile noch keine objektiv   erkennbaren Merkmale, die auf einen technischen Zweck für Fahrzeuge, Flugzeuge,   Schiffe, persönliche Schutzausrüstung und Schutzwesten hinweisen, aufweisen. "Andere keramische Ware (ballistische Keramikteile), nicht aus Porzellan"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI