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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEF/6909/08-15407510010

Doppelgewebe (lt. Antrag: "Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, Artikel-Nummer: 4233-0300-0006") - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus texturierten, synthetischen Filamenten (lt. Antrag: Polyester), - in Musterbindung, - weiß gefärbt (optisch aufgehellt), - kein Erzeugnis der Position 5911, da kein technischer Verwendungszweck erkennbar

DEF/6909/07-16404199000

Freizeitschuhe, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoffen, - mit einer Innensohle aus Spinnstoffen, - kennzeichnen sich aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und der Ausstattung sowohl als Schuhe für den häuslichen Wohnbereich als auch als Fußbekleidung für Gymnastikräume, Turnhallen oder Kindergärten (damit keine Hausschuhe), - ohne Verschluss, - im Vorderbereich mit einem Logo aus Kunststoff verziert.

DEM/6909/07-18543709099

Video Quad Splitter - aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse (Abmessungen: 215 x 44,1 x 200 mm) mit Bedienelementen, Video- anschlüssen, Alarmein- und -ausgängen und RS-232-Schnittstelle sowie einem über Kabel anschließbaren Netzteil, - zur Ausgabe der Videosignale von bis zu vier Überwachungskameras als farbiges Videobild in Quadranten- oder Vollbild-Darstellung auf einem anschließbaren Monitor und zur Ausgabe an einen Videorekorder (jeweils nicht Gegenstand der Auskunft) in Videoüberwachungsanlagen. "Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen (Video Quad Splitter in funktioneller Einheit mit Netzteil)"

DEBTI22606/26-16909190090

Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Lochsteine aus Keramik, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form von weißen Ringen, - - mit einem Außendurchmesser von ca. 2,5 mm, einem Innendurchmesser von ca. 1 mm     und einer Dicke von ca. 0,8 mm, - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan (aus Zirconiumdioxid), - - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - - werden in mechanische Messuhren eingebaut und dienen dazu, im Messwerk die Reibung      der Triebzapfen zu reduzieren, - stellen sich aufgrund ihrer neutralen Form nicht als erkennbare Teile oder Zubehör von    hauptsächlich in Messuhren verwendeter Art dar. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte   von weniger als 9, andere als in den TARIC-Codes 6909 1900 20 bis 6909 1900 70 genannte"

DEBTI19380/26-169091900

Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Wolframcarbidplatten, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form von rechteckigen oder runden, massiven Platten, - - in verschiedenen Abmessungen, - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt (gesintert), - - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan (aus Wolframcarbid, ohne Bindemittel), - - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - - zur Verwendung zu technischen Zwecken, um in einem physikalischen Abscheideverfahren      bestimmte Materialien mit einem Überzug zu versehen. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte  von weniger als 9"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI