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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI37457/25-269091200

Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Spiegel Rohteil, - annähernd ovaler, unfertiger Spiegel aus Keramik, - auf der Rückseite mit Aussparungen, - laut Antrag: - - aus Siliziumkarbid, - - nach vorheriger Formgebung keramisch bei mehr als 800 °C gebrannt, - - mit einer Mohsschen Härte von mehr als 9, - soll weiterverarbeitet als Galvano-Scanner-Spiegel dienen, - nicht poliert und nicht beschichtet, damit nicht optisch bearbeitet und ohne die gewünschte   optische Wirkung; keine Einreihung als optischer Spiegel in die Position 9001, - weist nicht die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware (optischer Spiegel) auf. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan,  mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"

DEBTI37457/25-569091200

Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. Rohteil, - keramische Ware in Form einer rechteckigen Platte, - laut Antrag: - - aus Siliziumkarbid, - - nach vorheriger Formgebung keramisch bei mehr als 800 °C gebrannt, - - mit einer Mohsschen Härte von mehr als 9, - soll weiterverarbeitet werden zu Stäbchen, die als Ventil in Herzpumpen   eingesetzt werden. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan,  mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"

DEBTI37457/25-669091200

Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. FSM-Spiegel (Kippspiegel), - keramische Ware in kreisrunder oder rechteckiger Form mit abgerundeten Ecken, - auf der Rückseite mit Aussparungen, - veranschaulicht durch ein kreisrundes Warenmuster aus Kunststoff (Dummy), - laut Antrag: - - aus Siliziumkarbid, - - nach vorheriger Formgebung keramisch bei mehr als 800 °C gebrannt, - - mit einer Mohsschen Härte von mehr als 9, - soll weiterverarbeitet als schwenkbarer Spiegel (z. B. für Satelliten) dienen, - noch nicht beschichtet, damit nicht optisch bearbeitet und ohne die gewünschte optische   Wirkung; keine Einreihung als optischer Spiegel in die Position 9001, - unfertiger Spiegel, der nicht die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware   aufweist. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan,  mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"

DEBTI36058/25-169091200

Keramische Waren zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, - ballistische Keramikteile in unterschiedlichen geometrischen Formen und Größen, - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt (gepresst und hocherhitzt), - laut Antrag aus Siliciumcarbid, - laut Antrag mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr, - zur Verwendung zu technischen Zwecken (laut Antrag u. a. zur Herstellung   von ballistischen Schutzmodulen für militärische Fahrzeuge, Flugzeuge und   Schiffe bzw. für persönliche Schutzausrüstung und Schutzwesten). "Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer  Mohsschen Härte von 9 oder mehr"

DEBTI18510/25-169091200

Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Suszeptoren, Foto siehe Anlage, - aus hochreinem, isostatisch gepresstem, künstlichem Graphit in Form von Blöcken   und Stäben,  - bei einer Temperatur (laut ergänzenden Antragsangaben) von mehr als 800°C    gebrannt, - mit Hilfe einer CNC-Maschine zu unterschiedlichen Suszeptorenkomponenten    (Single/Multi Wafer Susceptor, Barrel Susceptor, Pancake Susceptor) geschnitten, - mit erneuter thermischer Bearbeitung, um metallische Verunreinigungen aus dem    Graphit zu entfernen, - Aufbringen einer dünnen, verschleißfesten Siliziumkarbid-Schicht mittels    CVD-Verfahren bei Temperaturen von 1.200 bis 1.300 °C, - dienen als Träger von LED- oder Halbleiter-Wafern in Anlagen für die    metallorganische chemische Gasphasenabscheidung (MOCVD-Anlagen), - keine Einreihung in die Position 8486, da Teile aus keramischen Stoffen   aus dem Kapitel 84 ausgewiesen sind, - keine Einreihung in das Kapitel 68, da die Ware keramisch gebrannt ist. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI