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1 Ergebnisse für "6911100010"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

691110001080Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art6%
DEBTI9825/26-16911100010

Haushaltsartikel aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - weiße, außen glasierte, zweiteilige, runde Gewürz- und Kräutermühle, - - an der Unterseite des Mahlkegels und am Boden des Mahlbehälters mit pyramidalen Spitzen      versehen, - in den Abmessungen: ca. 8,5 cm (Durchmesser) x 7,5 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag aus Porzellan, - das Erzeugnis dient zum Mahlen und Zerkleinern von Gewürzen und Kräutern in der Küche;   durch Drehen des Mahlkegels mit der Hand wird das Mahlgut im Inneren des Mahlbehälters   zerkleinert, - verpackt in einem farbig bedruckten Pappkarton. "Haushaltsartikel aus Porzellan, Artikel für den Küchengebrauch, Küchenwerkzeug aus Keramik   zum Mahlen"

DEBTI5176/26-16911100010

Haushaltsartikel aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - glasierte, cremeweiße Reibe für Ingwer mit einer mittigen Reibefläche, - - an einer Schmalseite mit einem Loch als Aufhängevorrichtung, - - in den Abmessungen: ca. 13 cm (Länge) x 8 cm (Breite) x 1,5 cm (Dicke), - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - aus Porzellan, - - für den Küchengebrauch, - - verpackt in einem Karton. "Haushaltsartikel (Reibe), aus Porzellan, Artikel für den Küchengebrauch,   Küchenwerkzeug aus Keramik zum Reiben"

DEBTI2715/23-16911100010

Haushaltsartikel aus Porzellan, sog. Kaffeemühle, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - einem annähernd zylindrischen Behälter aus Glas, der oben mit einem Schraubgewinde     versehen ist, - - einem aufgeschraubten Gehäuse aus Kunststoff für das Mahlwerk, das am oberen Ende     mit einer trichterartigen Einfüllöffnung ausgestattet ist, - - einer mittels Schraube befestigten Handkurbel aus unedlem Metall und einem kleinen     Griff aus Kunststoff, - - einem integrierten, weißen Mahlwerk, - - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - lt. Antrag aus Porzellan, - das Mahlwerk aus Porzellan bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die   Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - mit einer Höhe von ca. 17,5 cm und einem Durchmesser (ohne Kurbel) von ca. 6,5 cm, - keine Ware des Kapitels 84, da Gewürzmühlen mit einem Mahlwerk aus Keramik als Apparate aus   keramischen Stoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind, - keine Ware der Position 8210, da das arbeitende Teil (Mahlwerk) nicht aus den in Anmerkung 1 zu   Kapitel 82 genannten Stoffen besteht, - in einem Karton verpackt. "Haushaltsartikel (Kaffeemühle), aus Porzellan, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch"

DEBTI2716/23-16911100010

Haushaltsartikel aus Porzellan, sog. Salz- und Pfeffermühle, Foto siehe Anlage, - - zylinderförmig, in den Abmessungen: 5,2 cm (Durchmesser) x 22 cm (Höhe);     bestehend aus: - - - einem Gehäuse aus im Mittelteil klarsichtigen und an den Enden       schwarzen bzw. weißen Kunststoffen und unedelem Metall; unterteilt       in zwei Kammern für z. B. Salz und Pfeffer; an den Enden jeweils mit einerm       Deckel versehen, - - - zwei Mahlmechanismen mit u. a. zwei integrierten Mahlwerken aus Keramik, - - - - nach vorheriger Formgebung gebrannt, - - - - lt. Antrag aus Porzellan, - die Mahlwerke aus Keramik bestimmen insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in   Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Ware der Position 8210, da die arbeitenden Teile (Mahlwerke) nicht aus den in   Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffe bestehen, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Gewürzmühlen mit Mahlwerken aus Keramik   als Apparate aus keramischen Stoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Haushaltsartikel aus Porzellan, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, Gewürzmühle aus Keramik"

DEBTI5677/23-16911100010

Anderer Haushaltsartikel aus Porzellan, sog. Ingwerreibe 14531, Foto siehe Anlage, - glasierte, cremeweiße Ingwerreibe mit einer mittigen Reibefläche; an einer Schmalseite   mit einem Loch als Aufhängevorrichtung, - in den Abmessungen: ca. 13 cm (Länge) x 8 cm (Breite) x 1,5 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis, nach vorheriger Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material   enthaltend, - lt. Antrag aus Porzellan - für den Küchengebrauch, - verpackt in einem Karton. "Anderer Haushaltsartikel (Reibe), aus Porzellan, für den Küchengebrauch, Küchenwerkzeug aus Keramik zum Reiben"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI