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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE3930/13-16912001091

Keramischer Haushaltsartikel für den Tischgebrauch, sog. Schale, Foto siehe Anlage, - runde Schale mit einem leicht hochgezogenen Rand, - in Craquelè-Technik gearbeitet; glasiert (außer am Boden), - an der Oberseite mit einem Blütenmotiv und zwei Vögeln farbig bemalt, - mit drei Möbelschonern aus Kunststoff am Bodenteil, - mit einem Durchmesser von ca. 27 cm und einer Höhe von ca. 5,5 cm, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus gewöhnlichem Ton (laut Antrag), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - zur Verwendung bei Tisch (z. B. zur Aufnahme von Obst oder Süßigkeiten) geeignet, - die Verwendung als Gebrauchsgegenstand wird durch die Form weder ausgeschlossen noch eingeschränkt, somit keine Einreihung als Ziergegenstand in die Position 6913. "Keramischer Haushaltsartikel, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch (Schale), aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet"

DE23889/12-16912001091

Keramischer Haushaltsartikel für den Tischgebrauch, sog. Schale, Foto siehe Anlage, - runde Schale mit einem leicht hochgezogenen Rand, - in Craquelè-Technik gearbeitet, farbig bemalt und glasiert, - mit drei Möbelschonern aus Kunststoff am Bodenteil, - in zwei Größen: - - mit einem Durchmesser von ca. 38 cm und einer Höhe von ca. 5 cm, - - mit einem Durchmesser von ca. 28 cm und einer Höhe von ca. 4 cm, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus gewöhnlichem Ton (laut Antrag), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - zur Verwendung bei Tisch (z. B. zur Aufnahme von Obst oder Süßigkeiten) geeignet, - die Verwendung als Gebrauchsgegenstand wird durch die Form weder ausgeschlossen noch eingeschränkt, somit keine Einreihung als Ziergegenstand in die Position 6913. "Keramischer Haushaltsartikel, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch (Schale), aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet"

DE14858/10-16912001090

Keramischer Haushaltsartikel, Schale, Abbildung siehe Anlage, - in Craquelé-Technik glasierte und mit floralen Motiven verzierte Schale in Herzform, - mit einem größten Durchmesser von ca. 21 cm, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus gewöhnlichem Ton (nach den ergänzenden Antragsangaben), - keine Einreihung als Ziergegenstand der Position 6913, weil der Gebrauch als Haushaltsartikel durch die Herzform nicht eingeschränkt wird, - keine Hinweise auf Handarbeit. "Keramischer Haushaltsartikel, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet"

DEBTI10547/26-16912002990

Anderer keramischer Haushaltsartikel für den Tisch-/Küchengebrauch, sog. Salz-/ Pfeffermühle, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - annähernd viereckige Gewürzmühle (Höhe: ca. 13,5 cm), bestehend aus: - - - einem Gehäuse aus Holz (Akazienholz), - - - einem Mahlmechanismus mit Mahlgestänge, Feder und einem Verschlussknopf am         oberen Ende aus unedlen Metallen und einer Halterung am unteren Ende des Mahlwerks         aus Kunststoff, - - - einem integrierten, zweiteiligen, weißen Mahlwerk aus Keramik; nach vorheriger Formgebung        gebrannt, - - - - aus Aluminiumoxidkeramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug,           Steingut oder feine Erden), - das Mahlwerk aus "anderer Keramik" bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in   Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Anderer keramischer Haushaltsartikel, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer  Keramik als Porzellan, gewöhnlichem Ton, Steinzeug, Steingut, feinen Erden, Gewürzmühle"

DEBTI6696/26-16912002990

Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Salz-/Pfeffermühle, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Gewürzmühle, bestehend aus: - - einem zylinderförmigen Behälter mit Deckel aus klarsichtigem Kunststoff, - - im Deckel und am unteren Ende mit einer runden Halterung aus Kunststoffen      für Mahlwerk und Gestänge, - - einem Mahlmechanismus mit einem Mahlgestänge und einer Feder aus unedlen Metallen, - - einem in die Kunststoffhalterung integrierten, zweiteiligen, weißen Mahlwerk aus Keramik, - - - nach vorheriger Formgebung gebrannt, - - - aus laut Antrag Aluminiumoxidkeramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton,        Steinzeug, Steingut oder feine Erden), - - das Mahlwerk aus Keramik bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug      auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - mit einer Höhe von ca. 16 cm und einem Durchmesser von ca. 5 cm, - keine Ware der Position 8210, da das arbeitende Teil (Mahlwerk) nicht aus einem in   der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoff besteht. "Anderer keramischer Haushaltsartikel (Gewürzmühle), Artikel für den Tisch- oder  Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug,  Steingut oder feine Erden"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI