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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DE13340/15-16912009090

Warenzusammenstellung, bestehend aus einem keramischen Haushaltsartikel und einem Haushaltsartikel aus Aluminium, sog. Pizzastein rund, 26 cm, Art.-Nr. 17057, Abbildung siehe Anlage, in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam verpackt in einen bedruckten Karton), zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (Zubereiten einer Pizza), - keramischer Haushaltsartikel (Pizzastein): - - in Form einer runden, unglasierten, beigefarbenen Platte, - - mit einem Durchmesser von ca. 26 cm und mit einer Dicke von ca. 1,2 cm, - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung handelt es sich um Kordierit-Keramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden), - - dient u. a. dem Backen einer Pizza oder von Brot auf einem Grillgerät und stellt sich als Artikel für den Küchen- gebrauch dar, - Haushaltsartikel aus Aluminium: - - in Form einer runden Platte aus lt. Antrag Aluminium, - - an zwei gegenüberliegenden Seiten leicht hochgezogen gearbeitet, - - auf die Größe der keramischen Platte abgestimmt, - - mit einem Durchmesser von ca. 25,4 cm, - - wird verwendet, um die fertige Pizza von dem Pizzastein zu heben, - der keramische Haushaltsartikel verleiht der Warenzusammenstellung insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter. "Keramischer Haushaltsartikel (Pizzastein aus Kordierit-Keramik), aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden, Artikel für den Küchengebrauch"

DE13351/15-16912009090

Warenzusammenstellung, bestehend aus einem keramischen Haushaltsartikel und einem Haushaltsartikel aus Aluminium, sog. Pizzastein rund, 26 cm, Art.-Nr. 17057, Abbildung siehe Anlage, in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam verpackt in einen bedruckten Karton), zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (Zubereiten einer Pizza), - keramischer Haushaltsartikel (Pizzastein): - - in Form einer runden, unglasierten, beigefarbenen Platte, - - mit einem Durchmesser von ca. 26 cm und mit einer Dicke von ca. 1,2 cm, - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung handelt es sich um Kordierit-Keramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden), - - dient u. a. dem Backen einer Pizza oder von Brot auf einem Grillgerät und stellt sich als Artikel für den Küchen- gebrauch dar, - Haushaltsartikel aus Aluminium: - - in Form einer runden Platte aus lt. Antrag Aluminium, - - an zwei gegenüberliegenden Seiten leicht hochgezogen gearbeitet, - - auf die Größe der keramischen Platte abgestimmt, - - mit einem Durchmesser von ca. 25,4 cm, - - wird verwendet, um die fertige Pizza von dem Pizzastein zu heben, - der keramische Haushaltsartikel verleiht der Warenzusammenstellung insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter. "Keramischer Haushaltsartikel (Pizzastein aus Kordierit-Keramik), aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden, Artikel für den Küchengebrauch"

DE18082/15-16912009090

Keramische Haushaltsartikel (Gewürzmühlen), sog. Salz- und Pfefferset Seattle, Artikel 51980, Foto siehe Anlage, - als Set aus zwei Gewürzmühlen, - jeweils: - - annähernd zylinderförmig; in den Abmessungen: ca. 11,5 cm (Höhe) x 3,3 cm (max. Durchmesser), - - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt; hauptsächlich bestehend aus: - - - einem Gehäuse aus Kunststoff und unedlem Metall, - - - einem Mahlwerk aus Keramik; nach vorheriger Formgebung gebrannt, - - - - laut Antrag aus Aluminiumoxid (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden), - im Hinblick auf ihre Verwendung bestimmen die Mahlwerke aus anderer Keramik den Charakter der Gewürz- mühlen, - keine Waren der Position 8210, da die arbeitenden Teile (Mahlwerke) nicht aus den in Anmerkung 1 zu Kapi- tel 82 genannten Stoffen bestehen, - die Gewürzmühlen werden als Apparate mit Mahlwerken aus Keramik nicht vom Warenkreis des Kapitels 84 erfasst, - verpackt in einer handelsüblichen Verkaufsumschließung. "Keramische Haushaltsartikel (Gewürzmühlen), aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feinen Erden"

DE15244/15-16912009090

Keramischer Haushaltsartikel, sog. Wäscheball, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Waschkugel und verschiedenen Keramikkügelchen, - Waschkugel: - - in Form eines annähernd kugelförmigen Hohlkörpers aus Kunststoff, - - mit einem Durchmesser von ca. 10,5 cm, - - mit zahlreichen, kleinen schlitzförmigen Öffnungen rundherum, - grauweiße Keramikkügelchen (21 Stück): - - unglasiert, - - mit einem Durchmesser von ca. 1 cm, - - keramische Erzeugnisse; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - nach der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steingut bestehend; keine Tenside enthaltend, - braune Keramikkügelchen (93 Stück): - - unglasiert, - - mit einem Durchmesser von ca. 1 cm, - - keramische Erzeugnisse; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - nach der wissenschaftlichen Untersuchung aus anderer Keramik als Porzellan, Steinzeug, Steingut, feine Erden und Ton bestehend (andere Keramik); keine Tenside enthaltend, - im Hinblick auf die Verwendung als Wäscheball bestimmt die Füllung aus den Keramikkügelchen den Charakter der Ware (keramischer Haushaltsartikel), innerhalb der Position 6912 bestimmen aufgrund ihrer Anzahl die braunen Kügelchen den Charakter der Ware. "Anderer keramischer Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel (Wäscheball), aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"

DE11725/15-16912009090

Dreiteilige Zusammenstellung bestehend aus keramischen Haushaltsartikeln (Messer), sog. Keramikmesser-Set, Foto siehe Anlage, - in Form von zusammengesetzten Waren, bestehend aus: - einer lt. Antrag ca. 75 mm, 100 mm bzw. 120 mm langen, spitz zulaufenden Klinge, - - lt. Antrag aus Zirkoniumoxid; andere Keramik als Porzellan, Steinzeug, Steingut, feine Erden oder gewöhnlicher Ton, - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - einem Griff aus Kunststoff, - nach der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung verleiht die Keramik, aus der die Klingen bestehen (als arbeitender Teil), den Waren ihren wesentlichen Charakter, - keine Messer der Position 8211, da die arbeitende Teile (Klingen) nicht aus den in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffen bestehen. "Keramische Haushaltsartikel (Messer), aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI