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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEF/6914/08-15407510010

Gewebe (lt. Antrag: "Satinstoff") - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus texturierten, synthetischen Filamenten (lt. Antrag: Polyester), - in Atlasbindung, - weiß gefärbt (optisch aufgehellt)

DEF/6914/07-16204530090

Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Rock, Spielzeug (Zauberstab), einem Karne- valsartikel ("Flügel"), zwei haarspangenähnlichen Waren und Fantasieschmuck (Halskette), sog. Fashion Set, für Kinder ab 4 Jahren, siehe Foto, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammen- gestellt und in einem Karton aus Pappe und Kunststoff verpackt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - nach dem Umfang und dem Wert bestimmt der Rock den Charakter der Warenzusammenstellung, - Rock: -- zweilagig, aus lt. Etikett 100 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), --- mit einer oberen Lage aus 0,2 mm dicken, transparenten, einfarbigen, netzartig durchbrochenen Gewirken und --- einer unteren Lage aus 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben, mit gesäumten Rändern, --- beide Lagen sind punktuell durch Kleben und am oberen Rand miteinander verbunden, -- am oberen Rand mit einem Zuschnitt aus Geweben eingefasst, -- an verschiedenen Stellen verziert; mit zwei "Rosenblüten" aus Geweben, mit aufge- klebten "Schmetterlingen" und mit vier lose hängenden Streifen aus Geweben und zwei "Perlenschnüren" aus Kunststoff, -- zackenförmig zugeschnitten, -- mit einer Seitenlänge von bis zu 30 cm, -- in der Taille abschließend mit einem elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- nach dem Verwendungszweck und dem Gesamteindruck (Gewirkeränder lediglich geschnitten) bestimmen die Gewebe (u. a. blickdicht) den Charakter des Rocks, - Spielzeug (Zauberstab): -- ca. 37 cm lang, -- aus Kunststoff, -- an der Spitze mit einem aufgesteckten und angeklebten "Stern" aus mit einem metallisierten Farbaufstrich versehenen Gewirken der Position 5907, mit Schaumkunststoff gefüllt; sowie mit vier lose herab hängenden Streifen aus Geweben aus Spinnstoffen und zwei "Perlenschnüren" aus Kunststoff, - zwei haarspangenähnliche Waren, sog. Haarclips: -- ca. 4 cm lang und ca. 1 cm breit, -- aus einer länglich spitz zulaufenden, auf Spannung gebogenen Clipspange aus unedlem Metall mit einem Besatz aus echten Federn und metallisierten Streifen aus synthetischer Spinn- masse, - Fantasieschmuck (Halskette): -- ca. 38 cm lang, -- aus Garnen aus Spinnstoff auf die Perlen aus Kunststoff aufgezogen sind, -- mit einem Verschluss aus Kunststoff, - Karnevalsartikel (Flügel): -- zwei "Flügel", in der Mitte durch Zuschnitte aus Geweben miteinander verbunden, -- mit formgebenden Gestellen aus gebogenem Draht aus unedlem Metall, die mit durch- scheinenden Zuschnitten aus Gewirken überzogen sind, -- mit elastischen Schnüren zur Befestigung am Rücken, -- einseitig mit Glitter bedruckt, -- im Hinblick auf die kurzzeitige Verwendung aus nicht dauerhaftem Material hergestellt.

DEM/6914/07-18521900090

DVD/CD-Player mit Radio - aus DVD/CD-Player mit Laserabnehmersystem, SD/MMC-Kartenleser, Tonfrequenzverstärker und Rundfunkempfangsteil für den UKW/MW-Empfang in einem Gehäuse mit Display, Bedienelementen, USB-Anschluss, Antennen-, Audio- und Videoanschlüssen sowie Infrarot-Fernbedienung, - zur Bild- und Tonwiedergabe von DVDs (DVD-R, DVD-RW, DVD+R, DVD+RW), VCDs, S-VCDs, CDs (CD-R, CD-RW) - kennzeichnende Haupttätigkeit -, zur Wiedergabe von auf SD/MMC-Speicherkarten oder externen MP3-Playern aufgezeichneten Audiodateien (MP3) und zum Rundfunkempfang im UKW/MW-Bereich, - zusammen mit zwei Lautsprecherboxen und einer Rahmenantenne in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der DVD/CD-Player bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonwiedergabe, kein Magnetbandgerät, kein Wiedergabegerät für Videobänder (Kombination aus DVD/CD-Player - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Rundfunkempfangsgerät, in funktioneller Einheit mit Infrarot-Fernbedienung, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmenden Lautsprecherboxen und Antenne)"

DEBTI36058/25-269149000

Andere keramische Ware, Foto siehe Anlage, - ballistische Keramikteile in unterschiedlichen geometrischen Formen und Größen, - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt (gepresst und hocherhitzt), - laut Antrag aus Siliciumcarbid, - zur Verwendung zu technischen Zwecken (laut Antrag u. a. zur Herstellung    von ballistischen Schutzmodulen für militärische Fahrzeuge, Flugzeuge und    Schiffe bzw. für persönliche Schutzausrüstung und Schutzwesten), - keine Einreihung in die Position 6909 als keramische Ware zu technischen Zwecken,   da die noch zur weiteren Verarbeitung bestimmten Keramikteile noch keine objektiv   erkennbaren Merkmale, die auf einen technischen Zweck für Fahrzeuge, Flugzeuge,   Schiffe, persönliche Schutzausrüstung und Schutzwesten hinweisen, aufweisen. "Andere keramische Ware (ballistische Keramikteile), nicht aus Porzellan"

DEBTI6770/26-16914900090

Andere keramische Waren, sog. Pflanzgefäß für essbare Pflanzen, Foto siehe Anlage, - ovales, am Boden und am unteren Rand glasiertes Gefäß mit einem leicht erhöhten Rand   und einem stilisierten Tierkopf, - in den Abmessungen: ca. 24 cm (Breite) x 3 cm (Höhe) x 14 cm (Tiefe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag aus Ton; ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient zum Bepflanzen mit Kressesamen (nicht Gegenstand dieser vZTA); stellt sich nicht   als Ziergegenstand der Position 6913 in Form eines Blumen- oder Übertopfes dar. "Andere keramische Ware (Pflanzgefäß), nicht aus Porzellan, nicht aus gewöhnlichem Ton  handgearbeitet, andere als in den TARIC-Codes 6914 9000 20 und 6914 9000 30 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI