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DEBTI24100/25-16914100000

Andere keramische Ware, sog. Deckel aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - in Form eines glasierten, runden Deckels, - in den Abmessungen: ca. 8 cm (Durchmesser) x 2 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag aus Porzellan, - mit einer Dichtung aus Silikon (Kunststoff), - zur Verwendung auf Trinkgläsern und Karaffen aus Glas vorgesehen, - stellt sich nicht als Haushaltsartikel der Position 6911 dar, - zu zwei Stück in einer Verkaufsumschließung verpackt. "Andere keramische Ware, aus Porzellan"

DEBTI37833/24-16914100000

Andere keramische Ware, sog. Vogeltränke, Artikel 9968158, Foto siehe Anlage, - in Form einer glasierten, grünen, runden Tränke für Vögel, mit einem hochgezogenen   Rand, - - mit zwei am oberen Rand aufgesetzten Vögeln verziert, - - in den Abmessungen: 26,1 cm (Durchmesser) x 2,9 cm (Höhe), - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material     enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Porzellan, - am äußeren Rand mit drei Löchern, an denen eine Kette mit einem Haken (beides aus   unedlem Metall) als Aufhängevorrichtung befestigt ist (nicht charakterbestimmend), - stellt sich als Gebrauchsgegenstand für den Garten (Vogeltränke) dar, somit keine   Einreihung als Ziergegenstand in die Position 6913. "Andere keramische Ware (Vogeltränke), aus Porzellan"

DEBTI16317/24-169141000

Andere keramische Ware, Foto siehe Anlage, - annähernd kegelförmige, glasierte, außen glatte Abdeckung für einen   sog. Aroma Vernebler Ambiente (nicht Gegenstand der vZTA), - am oberen Ende mit einem kleinen Loch in der Mitte, - in den Abmessungen: ca. 9,5 cm (Durchmesser) x 12,5 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus Porzellan, - stellt sich als Teil für einen sog. Aroma Vernebler Ambiente dar, welcher vom Kapitel 84 erfasst   wird, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Teile aus keramischen Stoffen gemäß Anmerkung 1 b)   zu Kapitel 84 nicht zu Kapitel 84 gehören. "Andere keramische Ware, aus Porzellan"

DEBTI43711/23-16914100000

Andere keramische Ware, sog. Porzellan Cover für Aroma Diffusor, Foto siehe Anlage, - annähernd kegelförmige, glasierte, außen mit Rillen versehene Abdeckung für einen   sog. Aroma Diffusor (nicht Gegenstand der vZTA), - am oberen Ende mit einem kleinen Loch in der Mitte, - in den Abmessungen: ca. 13 cm (Durchmesser) x 11,5 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus Porzellan, - stellt sich als Teil für einen sog. Aroma Diffusor dar, welcher als Apparat zum Zerstäuben von   Flüssigkeiten von der Position 8424 erfasst wird, - keine Einreihung in die Position 8424, da Teile aus keramischen Stoffen gemäß Anmerkung 1 b)   zu Kapitel 84 nicht zu Kapitel 84 gehören, - stellt sich als Teil einer Ware der Position 8424 dar, somit kein Ziergegenstand der Position 6913. "Andere keramische Ware, aus Porzellan"

DEBTI6727/22-169141000

Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei anderen keramischen Waren, drei Waren aus Kork und einer anderen konfektionierten Spinnstoffware (Beutel), sog. Kieferretter, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (in einem Karton verpackt); zur Befriedigung eines speziellen   Bedarfs zusammengestellt (u. a. zum Dehnen der Kaumuskulatur gegen Zähneknirschen und   Kieferbeschwerden), - zwei andere keramische Waren: - - in Form von noch nicht zusammengesetzten Waren aus verschiedenen Stoffen, bestehend aus: - - - zwei zylinderförmigen sog. Haltern aus glasierter, weißer Keramik, - - - - in den Abmessungen: ca. 2,3 cm (Durchmesser) x 25 cm (Länge) bzw. 2,3 cm (Durchmesser)          x 43 cm (Länge) - - - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - - lt. Antrag aus Porzellan, - - - vier Waren aus Kork, - - - - in unterschiedlichen Größen, - - - - in Form von runden Korken, die jeweils beidseitig auf die Halter aus Keramik aufgesteckt werden, - - - das Porzellan bestimmt im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die        Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Waren, - drei Waren aus Kork: - - in Form von runden Korken, - - in unterschiedlichen Größen (können alternativ auf die Halter aus Keramik aufgesetzt werden), - andere konfektionierte Spinnstoffware: - - in Form eines Beutels aus Geweben aus Spinnstoffen, der mit einem Kordelverschluss versehen     ist und zur Aufbewahrung der Halter und Korken dient, - die zwei anderen keramischen Waren verleihen der Warenzusammenstellung nach der Bedeutung   in Bezug auf die Verwendung, dem Wert und nach dem Umfang den wesentlichen Charakter, - keine Ware Positionen 9018, 9019 und 9021, da es sich weder um ein medizinisches Gerät, ein   Massagegerät, eine orthopädische Vorrichtung oder einer Vorrichtung zum Tragen am Körper zum   Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen im Sinne dieser Positionen handelt.  "Andere keramische Waren, aus Porzellan"

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1 095 HS4

vZTA

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