DEBTI47392/25-16914900090
Andere keramische Waren, sog. Kommodengriffe, Foto siehe Anlage,
- laut Antrag:
- - glasierte, weiße Knäufe,
- - - an der Vorderseite mit einer goldfarbenen Verzierung,
- - in den Abmessungen: ca. 4,5 cm (Durchmesser) x 2,3 cm (Höhe),
- - keramische Erzeugnisse; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges
Material enthaltend,
- - aus anderer Keramik als Porzellan oder gewöhnlichem Ton bestehend,
- - an der Rückseite mit einem ca. 3,5 cm langen Schraubgewinde, auf das ein
Abdeckschirmchen, eine Unterlegscheibe und eine Befestigungsmutter
(alle aus unedlem Metall) aufgeschraubt sind,
- die Keramik verleiht den Waren im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung
als Knäufe ihren wesentlichen Charakter,
- stellen sich nicht als erkennbares Teile eines Möbels dar, somit keine Einreihung
in die Position 9403.
"Andere keramische Waren (Knäufe), nicht aus Porzellan oder gewöhnlichem Ton"