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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE15047/10-16914909090

Andere keramische Ware, sog. "Vogeltränke aus Steinzeug", Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware bestehend aus -- einer glasierten, schalenartigen Tränke für Vögel in Form eines aufgespannten umgekehrten Schirmes, --- mit einer am oberen Rand angearbeiteten Nachbildung eines Frosches verziert, --- mit einem Durchmesser von 17 cm und einer Höhe von 4 cm, --- keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, --- aus Steinzeug (lt. Antragsangaben), -- einem mittig in die Schale eingeschraubten "Schirmgriff" aus unedlem Metall, --- mit einer Länge von ca. 18 cm, - hinsichtlich der Formgebung und insbesondere in Bezug auf die Verwendung als Ziergegenstand bestimmt die Keramik den wesentlichen Charakter der Ware, - die Verwendung als Gebrauchsgegenstand (Vogeltränke für den Garten) wird durch die Form und die Verzierung nicht eingeschränkt, somit keine Einreihung in die Position 6913 als Ziergegenstand. "Zusammengesetzte Ware aus einer anderen keramischen Ware (charakterbestimmend), aus Steinzeug und einer anderen Ware aus unedlem Metall"

DE5863/10-16914909090

Andere keramische Ware, sog. Pflanz-Herz (ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, Einreih- ung anhand Antragsangaben und Abbildung), siehe Foto, - unglasierter Pflanztopf in Form eines stilisierten Herzens, - mit den Abmessungen von 20 (L) x 19 (B) x 6 (H) cm, - mit einem Loch im Boden, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus (lt. Antrag) feinen Erden, - das Loch im Boden bestimmt den Gebrauchswert der Ware als Behälter für Pflanzen, somit kein keramischer Ziergegenstand im Sinne der Position 6913. "Andere keramische Ware (Pflanztopf, mit Loch im Boden) aus feinen Erden"

DE5865/10-16914909090

Andere keramische Ware, Vogeltränke (ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, Einreihung anhand Antragsangaben und Abbildung), siehe Foto, - unglasierte, schalenartige, runde Tränke für Vögel, - mit einer am oberen Rand angearbeiteten, stilisierten Nachbildung eines Vogels verziert, - mit einem Durchmesser von 23 cm und einer Höhe von 7 cm, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus (lt. Antrag) feinen Erden, - die Verwendung als Gebrauchsgegenstand (Vogeltränke für den Garten) wird durch die Form und die Verzierung nicht eingeschränkt, somit keine Einreihung in die Position 6913 als Ziergegenstand. "Andere keramische Ware (Vogeltränke) aus feinen Erden"

DE3663/10-16914909090

Andere keramische Ware, Futternapf für Tiere, sog. Kleintier-Keramiknapf, siehe Foto, - glasierter, runder Futternapf in Form einer Schale mit hochgezogenem Rand, - mit einem Durchmesser von ca. 11 cm und einer Höhe von ca. 5 cm, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material, - weist laut Antragsangaben weder die Merkmale von Porzellan noch von gewöhnlichem Ton auf, - soll als Futternapf dienen und stellt somit keinen Gegenstand zur Verwendung im Haushalt, bei Tisch oder in der Küche der Position 6912 dar, - in einem zur Verpackung dieser Ware üblichen Karton verpackt. "Andere keramische Ware (Futternapf), weder aus Porzellan noch aus gewöhnlichem Ton"

DE3664/10-16914909090

Andere keramische Ware, Futternapf für Tiere, sog. Ecknapf für Kaninchen, siehe Foto, - glasierter, dreieckiger Futternapf in Form einer Schale mit hochgezogenem Rand, - viertelkreisförmig, mit Schenkellängen von ca. 13 cm und einer Höhe von ca. 5 cm, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material, - weist laut Antragsangaben weder die Merkmale von Porzellan noch von gewöhnlichem Ton auf, - soll als Futternapf dienen und stellt somit keinen Gegenstand zur Verwendung im Haushalt, bei Tisch oder in der Küche der Position 6912 dar, - in einem zur Verpackung dieser Ware üblichen Karton verpackt. "Andere keramische Ware (Futternapf), weder aus Porzellan noch aus gewöhnlichem Ton"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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