DEBTI9222/26-170060090
Glasplatten,
ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben,
- rechteckige Platten aus Glas der Position 7003,
- - durch Gießen aus einer flüssigen Glasmasse und durch die Zugabe von Metalloxiden in
einem kontrollierten Kristallisationsprozess hergestellt (sog. Glaskeramik),
- mit polierten Oberflächen,
- mit durch Schleifen bearbeiteten Kanten und teilweise gelocht, somit keine Ware
der Position 7005,
- kein optisches Glas,
- rechteckig; mit unterschiedlichen Abmessungen:
- - ca. 403 mm (Länge) x 344 mm (Breite) x 58 mm (Tiefe),
- - ca. 484 mm (Länge) x 442 mm (Breite) x 75 mm (Tiefe),
- zur Herstellung von Funktionskomponenten (Halterungen) in Lithografiesystemen,
- keine Einreihung in das Kapitel 69, da in einem anderen Verfahren als zur Herstellung
von keramischen Waren (Grundmasse, Formen, Trocknen, Brennen) gearbeitet.
"Glas der Position 7003, mit bearbeiteten Kanten, weder gerahmt noch in Verbindung
mit anderen Stoffen, kein optisches Glas"