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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI18232/25-17018101990

Glasperlen, Fotos siehe Anlage, - annähernd kugelförmige, gefärbte Perlen aus vollständig durchbohrtem Glas (laut Antrag), - mit einem Durchmesser von ca. 2 mm, - nicht geschliffen und mechanisch poliert, da die Perlen weder glatte oder scharfkantig   abgegrenzte Schleifflächen (Facetten) noch einen geschliffenen Lochrand aufweisen, - keine Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edel-, oder Schmucksteinen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dienen zum Basteln, z. B. zum Herstellen von Schmuckstücken wie Armbändern, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - verpackt in einer klarsichtigen Kunststoffdose. "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet"

DEBTI12299/25-17018101990

Glasperlen, sog. Faceted Glass Beads, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - massive, vollständig durchbohrte Perlen aus rot bzw. schwarz gefärbtem Glas, - - mit Facettenschliff, - - mit einem Durchmesser von ca. 6 mm bzw. 8 mm, - - für die Finesse-Montage beim Angeln bestimmt, - - zehn Stück sind in einer Blisterpackung verpackt. - keine Einreihung in die Unterposition 7018 1011, da mit einem Lochrand,   der nicht scharfkantig mit den Facetteflächen zusammenstößt, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen, - stellen sich nicht als erkennbares Angelgerät der Position 9507 dar. "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet"

DEBTI26284/24-170181019

Glasperlen, sog. Faceted Glass Beads, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - massive, vollständig durchbohrte Perlen aus rot bzw. schwarz gefärbtem Glas, - - mit Facettenschliff, - - mit einem Durchmesser von ca. 6 mm bzw. 8 mm, - - für die Finesse-Montage beim Angeln bestimmt, - - zehn Stück sind in einer Blisterpackung verpackt. - mit einem Lochrand, der nicht scharfkantig mit den Facetteflächen zusammenstößt,   damit keine Einreihung in die Unterposition 7018 1011, - keine Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen, - stellen sich nicht als erkennbares Angelgerät der Position 9507 dar. "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert"

DEBTI27760/21-170181019

Glasperlen, sog. Faceted Glass Beads, Artikel 210152 bis 210155, Foto siehe Anlage, - massive, vollständig durchbohrte Perlen aus rot bzw. schwarz gefärbtem Glas, - mit Facettenschliff, - mit einem Lochrand, der nicht scharfkantig mit den Facetteflächen zusammenstößt,   damit keine Einreihung in die Unterposition 7018 1011, - mit einem Durchmesser von ca. 6 mm bzw. 8 mm, - keine Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen, - für die Finesse-Montage beim Angeln bestimmt, stellt sich jedoch nicht als erkennbares   Angelgerät der Position 9507 dar, - zehn Stück sind in einer Blisterpackung verpackt. "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert"

DEBTI30042/20-37018101990

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorgelegten Warenmustern handelt es sich um Glasperlen (sog. Rocailles) aus violett-transparentem, massivem Glas. Die annähernd runden / zylinderförmigen, abgerundeten Perlen unterschiedlicher Größe (Ø 0,2 cm bzw. 0,4 cm) sind vollständig durchbohrt und weder geschliffen noch mechanisch poliert (ohne Facetten). Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit sind nicht ersichtlich. Die Perlen stellen sich nicht als Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edel- oder Schmucksteinen dar. Die Glasperlen sind je Größe in einem runden, transparenten Kunststoffdöschen mit Schraubdeckel aufgemacht und gemeinsam mit einer Dose Pailletten, einer Dose Glitterpuder, sowie zwei Dosen Streudekoration (siehe Position 1, 2 und 4 dieser Auskunft) als sog. Basteldeko-Set in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappheader verpackt. Eine gemeinsame Einreihung des Sets als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt wurden. Alle Bestandteile sind somit getrennt einzureihen.   Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet" eingereiht.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI