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1 Ergebnisse für "7018109000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

701810900080andere6%
ATBTID2019000381-47018109000

Schmucksteinnachbildung aus Glas - mit einer runden Schliffform, mit einer flachen Unterseite und einer nach außen gewölbten Oberseite (Cabochon), - in einer Reihe auf einer Folie angeordnet, auf der Vorder- und Rückseite (Thermoplast auf Polyamidbasis) mit einer Schutzfolie abgedeckt, - laut Hersteller Verwendung in der Textilindustrie (kann auf Stoff aufgebügelt werden). (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI26624/18-17018109000

Warenzusammenstellung, bestehend Glaskurzwaren und Granalien, sog. Bastelperlen Set 35g, Art. 748461, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; verpackt in vier Fläschchen mit Stopfen (zwei Fläschchen mit Glaskurzwaren und 2 Fläschchen mit Granalien) und umverpackt in einer Blisterverpackung, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Glaskurzwaren: - - gefärbte (lt. Antrag in rot, silber und gold), massive Kügelchen aus Glas, - - mit Durchmessern von ca. 1,3 mm, - - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen, - - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, jedoch den Nachahmungen von Perlen ähnliche Glaskurzwaren, - Granalien: - - unregelmäßig geformte, gefärbte (lt. Antrag in rot, silber und gold) Granalien, - - in den Abmessungen von ca. 1 bis 2 mm, - keine der Waren verleiht der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter; die Warenzusammenstellung ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3207 / 7018) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Glaskurzwaren, weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"

DEBTI18570/17-17018109000

Warenzusammenstellung, bestehend aus Glaskurzwaren und Ziergegenständen aus Kunststoffen, sog. Streudeko (Deko und Glasnuggets), Art. 717010, 3-fach sortiert, Foto siehe Anlage, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (zu Dekorationszwecken), - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einem Kunststoffbeutel mit Verkaufsanhänger verpackt), - in drei unterschiedlichen Zusammenstellungen (3-fach sortiert); einzureihende Zusammenstellung bestehend aus - 31 Glaskurzwaren, sog. Glasnuggets, - - transparente, halbrunde Glassteine, - - mit nach außen gewölbter Oberseite und mit einer ebenen Unterseite, - - ähnlich dem bei Edel- und Schmucksteinen verwendeten Cabochonschliff gearbeitet, - - mit einem Durchmesser von ca. 2 cm und einer Höhe von ca. 1 cm, - - zur Verwendung als Dekorationsartikel, - 19 Ziergegenständen aus Kunstoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, - - 10 transparente Nachahmungen von Edelsteinen in Form von geschliffenen Diamanten (Durchmesser: ca. 2 cm), - - 5 bronzefarbene Nachahmungen von Perlen, vollständig durchbohrt, mit einem Durchmesser von ca. 1 cm, - - 2 braune, runde Kugeln mit perlenartiger Struktur, mit einem Durchmesser von ca. 2 cm, - - 2 cremefarbene Kugeln aus Kunststoff mit einem Überzug aus einem Geflecht aus goldfarbenen Metalldrähten, - die Glaskurzwaren (Glasnuggets) bestimmen insbesondere nach der Menge gegenüber den Ziergegenständen aus Kunststoffen den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - aufgrund der Gestaltung der Waren kommt eine Einreihung als Festartikel der Position 9505 nicht in Betracht. "Glaskurzwaren (Glassteine), weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, Edel- oder Schmucksteinen"

DE26195/16-17018109000

Glaskurzware, Glassteine, sog. Glas Wedges, Abbildung siehe Anlage, - transparente (klar und milchig), keilförmige Glassteine, - mit glatter Oberfläche (ohne Kanten), - mit Längen von ca. 1,7 bis ca. 2,4 cm und einer Dicke von ca. 1,6 cm (lt. Antrag), - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmuck- steinen ähnliche Glaskurzwaren, - zur Verwendung als Dekorationsartikel. "Glaskurzwaren (Glassteine), keine Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"

DE26196/16-17018109000

Glaskurzware, Glassteine, sog. Pebbles (runde Kieselsteine), Abbildung siehe Anlage, - transparente, unregelmäßig runde Glassteine, - mit glatter, nach außen gewölbter Oberseite und mit einer ebenen Unterseite, - ähnlich dem bei Edel- und Schmucksteinen verwendeten Cabochonschliff gearbeitet, - mit einem Durchmesser von ca. 3 cm und einer Höhe von ca. 1 cm (lt. Antrag), - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmuck- steinen ähnliche Glaskurzwaren, - zur Verwendung als Dekorationsartikel. "Glaskurzwaren (Glassteine), keine Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI