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1 Ergebnisse für "7018901000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

701890100080Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren6%
DEBTI1371/26-17018901000

Ziergegenstand, Fotos siehe Anlage, - ähnlich einem Mobile gestaltet, - mit einer Aufhängevorrichtung aus einer ca. 113 cm langen Nylonschnur (Monofil), - mit unterschiedlichen, aufgefädelten bzw. festgeknoteten Zierelementen: - - eine facettenartig gearbeitete Nachahmung eines Schmucksteins aus Glas (Glaskurzware);      dient als "Sonnenfänger", - - vier Kugeln aus Holz in unterschiedlichen Farben, - - eine Kugel aus Spinnstoff (laut Antrag aus Wollfilz), - die Glaskurzware bestimmt insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild    (Zierwirkung) und die Art des Stoffes durch die Licht reflektierende Wirkung den wesentlichen   Charakter der Ware, - aufgebracht auf einer bunt bedruckten Verkaufsunterlage aus Pappe. "Ware (Erzeugnis) aus Glaskurzwaren"

ATBTI2024000100-DEC7018901000

Erzeugnis aus Glaskurzwaren, vorliegend in Form eines Musterabschnittes - ca. 50cm lang und ca. 3cm breit, - bestehend aus Strassteinen (Glassteinen) mit geschliffenen Kanten, welche in miteinander verflochtenen Metallfassungen aus versilbertem Messing eingeklebt wurden, - überzogen mit einer selbstklebenden Kunststoffschutzfolie, - wird in der Textil- und Accessoires-Industrie verwendet, - die Strasssteine sind in dieser zusammengesetzten Ware wesensbestimmend. (Abbildung siehe Anlage)

ATBTI2022000717-DEC7018901000

Ware aus Glaskurzwaren - in Form eines „Netzes“ (zur Untersuchung wurde ein Maß von ca. 43 x 34 cm vorgelegt), - bestehend aus geschliffenen Strasssteinen in Kunststofffassungen, welche mit Schnüren aus Kunststoff miteinander verbunden sind, - das Wesen der Ware wird von den Strasssteinen gebildet, - findet in der Textil- und Accessoires-Industrie Verwendung. (Abbildung siehe Anlage)

ATBTI2020000419-DEC7018901000

Erzeugnis aus Glaskurzwaren, vorliegend in Form eines Musterabschnittes - bestehend aus einer Kette aus silberfarbenen, platinierten Messingfassungen, färbige Strasssteine enthaltend, - die Kanten/Flächen der Steine sind geschliffen, - als Meterware vorliegend, - laut Antragsteller findet die Ware Verwendung in der Schmuck-, Accessoire- bzw. Textilindustrie. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI34952/20-17018901000

Erzeugnisse aus Glaskurzwaren, sog. Teelichthalter 4er Set, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Teelichthalter, bestehend aus: - unedlem Metall (laut Antrag Eisen): - - in Form eines Napfs mit einer angelöteten, passgenau zur Aufnahme der einzelnen Glaskurzwaren     gearbeiteten Fassung, - - der Napf ist passgenau zur Aufnahme eines Teelichts gearbeitet, - Glas (sog. Ziersteine): - - Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen aus klarem Glas (Glaskurzwaren), - - tropfenförmig; in der Art eines Facettenschliffs gearbeitet, - in den Abmessungen: ca. 9,5 cm (Durchmesser) x 2 cm (Höhe), - ohne Haltevorrichtung oder eine spezifische Vorrichtung zum Befestigen einer Kerze oder    eines Teelichts (damit keine nichtelektrischen Beleuchtungskörper der Position 9405), - das Glas bestimmt im Hinblick auf die Zierwirkung und den Wert den wesentlichen Charakter   der zusammengesetzten Waren. "Erzeugnisse aus Glaskurzwaren"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI