DEBTI28022/22-27019110000
Stapelfasern, sog. Kunststoffgranulat, Foto siehe Anlage
- in Form von schwarzen Pellets,
- - aus Strängen von weitgehend parallel gerichteten Glasfaserfilamenten,
- - vollständig (bis auf die Schnittstellen) mit Kunststoff beschichtet,
- - nach der Beschichtung auf eine Länge von 11 mm geschnitten,
- die Glasfasern und der Kunststoff sind aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und
dem Gewicht gleichermaßen vorherrschend, damit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren
wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen
(je nach Art des Kunststoffes Position 3902, 3908 oder 3909 und Position 7019) in der Nomenklatur
zuletzt genannten Position zuzuweisen.
"Glasfasern, Stapelfasern mit einer Länge von 50 mm oder weniger (chopped strands)"