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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEF/1757/09-17019120090

Glasseidenstränge, sog. Spritzrovings, siehe Foto, - in Form von weiß-durchsichtigen, parallel liegenden, seidenartigen Filamenten aus Glas, - als Meterware auf einer Spule, - mit einem Titer von 2400 tex (lt. Anmeldung), - nicht umhüllt.

DEBTI10600/25-17019140090

Matte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus in Wirrlage miteinander vernadelten Glasfasersträngen, die aus mehreren hundert parallel   liegenden Filamenten bestehen, - mit unterschiedlichen Dicken von ca. 3 mm bis 50 mm, - in Form einer flächigen, unregelmäßig geformten Matte, die beim Ausstanzen von Formteilen   entstanden ist (Nebenprodukt), - ohne Hinweise auf eine Verwendung für bestimmte Luftfahrzeuge. "Ware aus Glasfasern, Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und  Matten daraus, mechanisch gebundene Matte, andere als im TARIC-Code 7019 1400 10 genannte"

DEBTI10607/25-17019140090

Matte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus in Wirrlage miteinander vernadelten Glasfasersträngen, die aus mehreren hundert parallel   liegenden Filamenten bestehen, - mit unterschiedlichen Dicken von ca. 3 mm bis 50 mm, - in Form einer flächigen, unregelmäßig geformten Matte, die beim Ausstanzen von Formteilen   entstanden ist (Nebenprodukt), - ohne Hinweise auf eine Verwendung für bestimmte Luftfahrzeuge. "Ware aus Glasfasern, Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und  Matten daraus, mechanisch gebundene Matte, andere als im TARIC-Code 7019 1400 10 genannte"

DEBTI10610/25-17019140090

Matte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus in Wirrlage miteinander vernadelten Glasfasersträngen, die aus mehreren hundert parallel   liegenden Filamenten bestehen, - mit unterschiedlichen Dicken von ca. 3 mm bis 45 mm, - in Form einer flächigen, unregelmäßig geformten Matte, die beim Ausstanzen von Formteilen   entstanden ist (Nebenprodukt), - ohne Hinweise auf eine Verwendung für bestimmte Luftfahrzeuge. "Ware aus Glasfasern, Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und  Matten daraus, mechanisch gebundene Matte, andere als im TARIC-Code 7019 1400 10 genannte"

DEBTI18629/22-17019720090

Chemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - biegsames Flächenerzeugnis mit einer Dicke von ca. 0,3 mm, - - aus unidirektional ausgerichteten, textilen Filamenten aus Glasfasern, - - beidseitig mit Kunststoff (Polyamid) überzogen, - - - durch das Aufbringen von Kunststoff verfestigt; somit chemisch gebunden, - - Meterware mit einer Breite von 30,5 cm, - die Filamente aus Glasfasern bestimmen nach dem Gewicht den Charakter der Ware, nach dem   Umfang überwiegt der Kunststoff; damit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen   Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3921 und   7019) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - stellt sich u. a. aufgrund der fehlenden Härte und Steifheit nicht als verstärkte Kunststofffolie dar. "Ware aus Glasfasern, chemisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes geschlossenes  Flächenerzeugnis als Vliese, anderes als im TARIC-Code 7019 7200 50 genanntes"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI