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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI10600/25-17019140090

Matte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus in Wirrlage miteinander vernadelten Glasfasersträngen, die aus mehreren hundert parallel   liegenden Filamenten bestehen, - mit unterschiedlichen Dicken von ca. 3 mm bis 50 mm, - in Form einer flächigen, unregelmäßig geformten Matte, die beim Ausstanzen von Formteilen   entstanden ist (Nebenprodukt), - ohne Hinweise auf eine Verwendung für bestimmte Luftfahrzeuge. "Ware aus Glasfasern, Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und  Matten daraus, mechanisch gebundene Matte, andere als im TARIC-Code 7019 1400 10 genannte"

DEBTI10607/25-17019140090

Matte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus in Wirrlage miteinander vernadelten Glasfasersträngen, die aus mehreren hundert parallel   liegenden Filamenten bestehen, - mit unterschiedlichen Dicken von ca. 3 mm bis 50 mm, - in Form einer flächigen, unregelmäßig geformten Matte, die beim Ausstanzen von Formteilen   entstanden ist (Nebenprodukt), - ohne Hinweise auf eine Verwendung für bestimmte Luftfahrzeuge. "Ware aus Glasfasern, Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und  Matten daraus, mechanisch gebundene Matte, andere als im TARIC-Code 7019 1400 10 genannte"

DEBTI10610/25-17019140090

Matte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus in Wirrlage miteinander vernadelten Glasfasersträngen, die aus mehreren hundert parallel   liegenden Filamenten bestehen, - mit unterschiedlichen Dicken von ca. 3 mm bis 45 mm, - in Form einer flächigen, unregelmäßig geformten Matte, die beim Ausstanzen von Formteilen   entstanden ist (Nebenprodukt), - ohne Hinweise auf eine Verwendung für bestimmte Luftfahrzeuge. "Ware aus Glasfasern, Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und  Matten daraus, mechanisch gebundene Matte, andere als im TARIC-Code 7019 1400 10 genannte"

DEBTI27492/24-170191400

Matte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, bestehend aus: - einer ca. 5 mm dicke Matte aus in Wirrlage miteinander vernadelten und vernähten Glasfaser-   strängen, die aus mehreren hundert parallel liegenden Filamenten bestehen, - - einseitig mit einer selbstklebenden Schicht und einem Abdeckpapier der selbstklebenden Schicht     versehen, - einem ca. 0,1 mm dicken, kalottierten Blech aus Edelstahl (laut Antrag), das bei der Montage   als äußere Lage auf die Matte aus Glasfasern aufgebracht und fixiert wird, - mit den Abmessungen: ca. 25 cm (Breite) x 50 cm (Länge), - soll nach dem Verbinden der beiden Lagen der nachträglichen Wärmeisolierung im Bereich   der Auspuffanlagen von Fahrzeugen dienen, - die Matte aus Glasfasern bestimmt aufgrund des Umfangs (Dicke) und deren Bedeutung in Bezug   auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern  und Matten daraus, mechanisch gebundene Matte"

DEBTI15810/23-170191400

Matte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis aus in Wirrlage miteinander vernadelten Glasfasersträngen,   die aus mehreren hundert parallel liegenden Filamenten bestehen, - beidseitig mit einer selbstklebenden Schicht versehen, - an einer Seite mit einem Abdeckpapier der selbstklebenden Schicht versehen, - an der anderen Seite mit einem dünnen, kalottierten Blech aus Aluminium versehen, - mit einer Dicke von ca. 1 cm, - keine chemisch gebundene Matte der Unterposition 7019 1500, da die Glasfaserstränge nicht   durch Zugabe eines Bindemittels, sondern durch Vernadelung zusammengehalten werden, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke) den wesentlichen Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und Matten daraus, mechanisch gebundene Matte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI