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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI11941/25-17019190025

Stapelfasern, Foto siehe Anlage, - aus kurz geschnittenen, weitgehend parallel gerichteten Glasfaserfilamenten, - laut Datenblatt mit einer Länge von ca. 70 mm bis 100 mm, daher keine Ware   der Unterposition (KN) 7019 1100. "Glasfasern, Stapelfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 genannte,   aus Filamenten, Stapelfasern mit einer Länge von mehr als 50 mm (chopped strands)"

DEBTI12928/21-17019191050

Garne aus Glasfasern, sog. Hakotherm-1200-Garn, Foto siehe Anlage, - gezwirnte Garne aus textilen Glasfilamenten, - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von mindestens 94 GHT (laut Datenblatt), - mit einem Titer von ca. 180 tex bzw. 540 tex (laut Datenblatt), damit mit einem Titer eines Vielfachen   von 11 tex (± 7,5 %), - mit einem Nenndurchmesser der Einzelfilamente von 6 Mikrometer (laut Datenblatt), - unbehandelt, - auf Spulen aufgemacht. "Waren aus Glasfasern, Garne, keine Glasseidenstränge (Rovings), aus Filamenten, aus verspinnbaren  Endlosglasfilamenten mit einem Titer von 11 tex oder einem Vielfachen hiervon (± 7,5 %), mit einem  Siliciumdioxidgehalt von 93 GHT oder mehr, mit einem Nenndurchmesser von 6 µm, unbehandelt"

DEBTI10509/18-17019191050

Garn aus Glasfasern, sog. Siliziumfilamentgarn PS6 - 22tex x 8 S130, Foto siehe Anlage, - verzwirntes Garn aus textilen Glasfilamenten, - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von mindestens 93,5 GHT (laut Antrag), - mit einem Titer von etwa 183 tex (laut Untersuchung), damit mit einem Titer eines Vielfachen von 11 tex (± 7,5 %), - mit einem Nenndurchmesser der Einzelfilamente von 6 Mikrometer (laut Untersuchung), - unbehandelt. "Ware aus Glasfasern, Garn, keine Glasseidenstränge (Rovings), aus Filamenten, aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten mit einem Titer von 11 tex oder einem Vielfachen hiervon (± 7,5 %), mit einem Siliciumdioxidgehalt von 93 GHT oder mehr, mit einem Nenndurchmesser von 6 µm, unbehandelt"

DE22499/14-17019191050

Ware aus Glasfasern (Garn), sog. Hakotherm1200-Garn, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 94 GHT, - lt. Antrag mit einem Titer von 180 tex, - lt. Antrag mit einem Nenndurchmesser der Einzelfilamente von 6 µm, - lt. Untersuchungsergebnis: - - gezwirntes Garn in Z-Drehung aus textilen Endlosglasfilamenten, somit kein Glasseidenstrang (Roving), - eine Imprägnierung bzw. Beschichtung ist nicht erkennbar, - lt. Antrag auf Spulen aufgemacht. "Ware aus Glasfasern (Garn), andere als Glasseidenstränge (Rovings), aus Filamenten, Garne aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten mit einem Titer von 11 tex oder einem Vielfachen hiervon (± 7,5 %), mit einem Siliciumdioxidgehalt von 93 GHT oder mehr und einem Nenndurchmesser von 6 µm oder 9 µm, unbehandelt"

DEBTI43334/25-17019691085

Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - - zwei separaten Lagen, jeweils aus einer Wirrlage aus geschnittenen Strängen        aus Glasfilamenten (chopped strands), - - - einer mittleren Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern, - - - die Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik)        miteinander verbunden, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 127 cm, - die Glasfasern bestimmen aufgrund ihres Gewichts (Flächengewicht laut Datenblatt)   den Charakter der Ware, - die Glasfasern stellen sich nicht als Endlosglasfaserrovings oder -garne dar, damit keine   Einreihung in die TARIC-Codes 7019 6910 81 bis 7019 6910 84. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes als in  den Unterpositionen 7019 6100 bis 7019 6600 genannte, genähtes Flächenerzeugnis,  anderes als in den TARIC-Codes 7019 6910 81 bis 7019 6910 84 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI