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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI11976/25-17019190030

Garne aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus endlosen, parallel liegenden Strängen aus Glasfilamenten, - ohne absichtliche Verdrehung, - nicht gezwirnt, damit kein Garn der Unterposition 7019 1300, - aus Filamenten mit einem Querschnitt von 13 Mikrometer, - mit einem Titer von weniger als 300 tex, - mit einer Schlichte versehen, - Meterware auf Rollen, - keine Glasseidenstränge (Rovings) der Unterposition 7019 1200, da mit einem Gewicht von   nicht mehr als 300 tex und mit einem Filamentdurchmesser von höchstens 14 Mikrometer. "Ware aus Glasfasern, Garne, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 1300   genannte, aus Filamenten, keine Vorgarne (Lunten) oder Corde"

DEBTI54474/24-17019190030

Garn aus Glasfasern, sog. E-Glas Roving, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus endlosen, parallel liegenden Filamenten aus Glas, - ohne absichtliche Verdrehung, - aus Filamenten mit einem Nenndurchmesser von 9 Mikrometer (+/- 1 Mikrometer), - mit einem Titer von weniger als 300 tex, - nicht gezwirnt, damit kein Garn der Unterposition 7019 1300, - mit einer Silanschlichte versehen, - keine Glasseidenstränge (Rovings) der Unterposition 7019 1200, da mit einem Gewicht von   weniger als 300 tex und mit einem Filamentdurchmesser von weniger als 14 Mikrometer. "Ware aus Glasfasern, keine Stapelfasern, keine Glasseidenstränge (Rovings), Garne, andere als   in der Unterposition 7019 1300 genannte, aus Filamenten, keine Vorgarne (Lunten) oder Corde"

DEBTI54470/24-17019190030

Garn aus Glasfasern, sog. Glasroving, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus endlosen, parallel liegenden Filamenten aus Glas, - ohne absichtliche Verdrehung, - aus Filamenten mit einem Nenndurchmesser von 13 Mikrometer (+/- 1 Mikrometer), - mit einem Titer von weniger als 300 tex, - nicht gezwirnt, damit kein Garn der Unterposition 7019 1300, - Meterware auf Rollen, - keine Glasseidenstränge (Rovings) der Unterposition 7019 1200, da mit einem Gewicht   von weniger als 300 tex und mit einem Filamentdurchmesser von höchstens 14 Mikrometer. "Ware aus Glasfasern, keine Stapelfasern, keine Glasseidenstränge (Rovings), Garne, andere als   in der Unterposition 7019 1300 genannte, aus Filamenten, keine Vorgarne (Lunten) oder Corde"

DEBTI13304/24-17019190030

Garne aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus endlosen, parallel liegenden Filamenten aus Glas, - - ohne absichtliche Verdrehung, - - nicht gezwirnt, damit kein Garn der Unterposition 7019 1300, - - aus Filamenten mit einem Querschnitt von 13 Mikrometer, - - mit einem Gewicht von 300 tex, - - mit einer Silanschlichte versehen, - - Meterware auf Rollen, - keine Glasseidenstränge (Rovings) der Unterposition 7019 1200, da mit einem Gewicht von nicht mehr   als 300 tex und mit einem Filamentdurchmesser von höchstens 14 Mikrometer. "Ware aus Glasfasern, Garne, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 1300 genannte,  aus Filamenten, keine Vorgarne (Lunten) oder Corde"

DEBTI12928/21-17019191050

Garne aus Glasfasern, sog. Hakotherm-1200-Garn, Foto siehe Anlage, - gezwirnte Garne aus textilen Glasfilamenten, - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von mindestens 94 GHT (laut Datenblatt), - mit einem Titer von ca. 180 tex bzw. 540 tex (laut Datenblatt), damit mit einem Titer eines Vielfachen   von 11 tex (± 7,5 %), - mit einem Nenndurchmesser der Einzelfilamente von 6 Mikrometer (laut Datenblatt), - unbehandelt, - auf Spulen aufgemacht. "Waren aus Glasfasern, Garne, keine Glasseidenstränge (Rovings), aus Filamenten, aus verspinnbaren  Endlosglasfilamenten mit einem Titer von 11 tex oder einem Vielfachen hiervon (± 7,5 %), mit einem  Siliciumdioxidgehalt von 93 GHT oder mehr, mit einem Nenndurchmesser von 6 µm, unbehandelt"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI