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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI12928/21-17019191050

Garne aus Glasfasern, sog. Hakotherm-1200-Garn, Foto siehe Anlage, - gezwirnte Garne aus textilen Glasfilamenten, - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von mindestens 94 GHT (laut Datenblatt), - mit einem Titer von ca. 180 tex bzw. 540 tex (laut Datenblatt), damit mit einem Titer eines Vielfachen   von 11 tex (± 7,5 %), - mit einem Nenndurchmesser der Einzelfilamente von 6 Mikrometer (laut Datenblatt), - unbehandelt, - auf Spulen aufgemacht. "Waren aus Glasfasern, Garne, keine Glasseidenstränge (Rovings), aus Filamenten, aus verspinnbaren  Endlosglasfilamenten mit einem Titer von 11 tex oder einem Vielfachen hiervon (± 7,5 %), mit einem  Siliciumdioxidgehalt von 93 GHT oder mehr, mit einem Nenndurchmesser von 6 µm, unbehandelt"

DEBTI10509/18-17019191050

Garn aus Glasfasern, sog. Siliziumfilamentgarn PS6 - 22tex x 8 S130, Foto siehe Anlage, - verzwirntes Garn aus textilen Glasfilamenten, - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von mindestens 93,5 GHT (laut Antrag), - mit einem Titer von etwa 183 tex (laut Untersuchung), damit mit einem Titer eines Vielfachen von 11 tex (± 7,5 %), - mit einem Nenndurchmesser der Einzelfilamente von 6 Mikrometer (laut Untersuchung), - unbehandelt. "Ware aus Glasfasern, Garn, keine Glasseidenstränge (Rovings), aus Filamenten, aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten mit einem Titer von 11 tex oder einem Vielfachen hiervon (± 7,5 %), mit einem Siliciumdioxidgehalt von 93 GHT oder mehr, mit einem Nenndurchmesser von 6 µm, unbehandelt"

DE22499/14-17019191050

Ware aus Glasfasern (Garn), sog. Hakotherm1200-Garn, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 94 GHT, - lt. Antrag mit einem Titer von 180 tex, - lt. Antrag mit einem Nenndurchmesser der Einzelfilamente von 6 µm, - lt. Untersuchungsergebnis: - - gezwirntes Garn in Z-Drehung aus textilen Endlosglasfilamenten, somit kein Glasseidenstrang (Roving), - eine Imprägnierung bzw. Beschichtung ist nicht erkennbar, - lt. Antrag auf Spulen aufgemacht. "Ware aus Glasfasern (Garn), andere als Glasseidenstränge (Rovings), aus Filamenten, Garne aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten mit einem Titer von 11 tex oder einem Vielfachen hiervon (± 7,5 %), mit einem Siliciumdioxidgehalt von 93 GHT oder mehr und einem Nenndurchmesser von 6 µm oder 9 µm, unbehandelt"

DEBTI48669/20-17019191090

Garne aus Glasfasern, sog. Spinnfaden, in zwei Ausführungen (120 tex / 240 tex), Fotos siehe Anlage, nach den Antragsangaben: - aus textilen Glasfilamenten aus E-Glas, - mit einem Nenndurchmesser der Einzelfilamente von 12 µm, - mit einer Schlichte versehen, - mit einem Titer von 120 tex bzw. 240 tex (keine Rovings), - auf Spulen aufgemacht. "Waren aus Glasfasern (Garne), keine Glasseidenstränge (Rovings), aus Filamenten,   andere als in den TARIC-Codes 7019 1910 10 bis 7019 1910 70 genannte"

DEBTI56841/18-17019191090

Garn aus Glasfasern, sog. texturierte E-Glasrovings, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - auf Spulen aufgemacht, - - mit einem Nenndurchmesser der Einzelfilamente von 6 Mikrometer, - - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von weniger als 93 GHT, - - mit einer Schlichte versehen, - laut Untersuchungsergebnis: - - verwirbeltes und texturiertes Garn aus textilen Glasfilamenten (somit kein Vorgarn bzw. Lunte und kein Glasseidenstrang (Roving). "Ware aus Glasfasern (Garn), keine Glasseidenstränge (Rovings), aus Filamenten, andere als in den TARIC-Codes 7019 1910 10 bis 7019 1910 80 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI