DEBTI23332/17-17019191090
Waren aus Glasfasern (Garn), sog. Spinnfaden, Art. 186120 und 186130, Abbildung siehe Anlage,
- lt. Antrag:
- - aus E-Glas,
- - mit einem Nenndurchmesser der Einzelfilamente von jeweils 12 µm,
- lt. Untersuchungsergebnis:
- - Garne aus textilen Filamenten (kein Roving),
- - mit Schlichte versehen,
- - mit einem Titer von jeweils 240 tex,
- auf Spulen aufgemacht.
"Waren aus Glasfasern (Garn), andere als Glasseidenstränge (Rovings), aus Filamenten, andere als in den
Codenummern 7019 1910 10 0 bis 7019 1910 80 0 genannte"