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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI10334/20-17019310090

Matte aus Glasfasern, sog. Erdalkali-Silikatwolle, Foto siehe Anlage, - nach dem Untersuchungsergebnis: - - weißes Flächenerzeugnis mit einer Dicke der Lage von ca. 11 mm bis 13 mm, - - nicht gewebtes Erzeugnis aus regellos geschichteten, kurzen Glasfasern, - - - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von mehr als 60 GHT (laut Antrag), - - durch einen Nadelprozess verfestigt (genadelt), - - die Fasern können einzeln mit der Hand aus der Matte herausgelöst werden,     ohne die Lage zu zerstören (somit kein Vlies), - Meterware in Form einer Rolle, - keine Einreihung in die Position 6806 aufgrund der stofflichen Zusammensetzung. "Ware aus Glasfasern, Matte, nicht mit geringer Feuchtigkeitsaufnahme für bestimmte Luftfahrzeuge"

DEBTI41949/18-17019310090

Matte aus Glasfasern, sog. Silika-Glas-Nadelmatte, Foto siehe Anlage, - nicht gewebtes Flächenerzeugnis mit einer gleichmäßigen Dicke von ca. 8 mm, - aus regellos geschichteten Glasfasern, - durch einen Nadelprozess verfestigt (genadelt), - die Fasern können einzeln mit der Hand aus der Matte herausgelöst werden, ohne die Lage zu zerstören (somit kein Vlies), - Meterware mit einer Breite von 100 cm (laut Etikett), - keine Matte mit geringer Feuchtigkeitsaufnahme. "Ware aus Glasfasern, Matte, andere als im TARIC-Code 7019 3100 10 genannte"

AT2015/0002457019310090

Ware aus Glasfasern, - in Form einer Matte, mit den Abmessungen von ca. 22 x 24 x 2,5 cm, - bestehend aus regellos geschichteten Glasfasern, welche durch ein Bindemittel zusammengehalten werden (einzelne Fasern können mit der Hand aus der Matte herausgelöst werden, ohne diese zu zerstören) (Abbildung siehe Anlage)

AT2014/0004387019310090

Ware aus Glasfasern, - in Form einer Matte. (Abbildung siehe Anlage)

AT2014/0004377019310090

Ware aus Glasfasern, - in Form einer Matte. (Abbildung siehe Anlage)

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI