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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI26258/21-17019320090

Vlies aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, nach den Antragsangaben: - weißes Flächenerzeugnis mit einer gleichmäßigen Dicke von ca. 0,5 mm, - aus regellos geschichteten Glasfasern (keine Filamente), - die Fasern werden durch ein Bindemittel zusammengehalten, - die Fasern lassen sich nicht mit der Hand entfernen, ohne das Vlies zu zerstören, - zur Herstellung von glasfaserverstärkten Kunststoffteilen vorgesehen, - nicht für Luftfahrzeuge bestimmt. "Ware aus Glasfasern, Vlies, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge"

DEBTI5759/21-17019320090

Vlies aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - zweilagiges Flächenerzeugnis, bestehend aus: - - einem Vlies aus Glasfasern (sog. Calcium-Magnesium-Silikat-Fasern): - - - mit einem Gehalt von 60 bis 70 GHT Siliciumdioxid und 30 bis 40 GHT Calcium- und       Magnesiumoxid (laut Datenblatt), - - - aus regellos geschichteten, kurzen Fasern, die mit Bindemittel verfestigt sind, - - - die Fasern lassen sich nicht mit der Hand entfernen, ohne das Vlies zu zerstören, - - einer einseitigen Kaschierung aus einer dünnen, silberfarbenen Folie aus Aluminium (laut Datenblatt), - - - mit in Gitterform angeordneten Glasfasern, die in der Folie eingearbeitet sind, - mit einer gleichmäßigen Gesamtdicke von ca. 6 mm, - als Meterware auf Rollen mit einer Breite von 30 cm oder als Zuschnitt mit einer Breite von 120 cm und   einer Länge von 50 cm, - soll als thermische Schutzhülle der Ummantelung von Kabeltrassen dienen, - das Vlies aus Glasfasern bestimmt im Hinblick auf die Dicke und seine Bedeutung in Bezug auf die   Verwendung als thermische Schutzhülle den wesentlichen Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, Vlies, anderes als in dem TARIC-Code 7019 3200 10 genannte"

DEBTI17495/20-17019320090

Vlies aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - Vlies mit einer gleichmäßigen Dicke von ca. 0,6 mm, - aus regellos geschichteten, geschnittenen Glasfasern (keine Filamente), - in Wirrlage mittels Bindemittel verfestigt, - die Fasern lassen sich nicht mit der Hand entfernen, ohne das Vlies zu zerstören (keine Matte), - zur Herstellung von glasfaserverstärkten Kunststoffteilen vorgesehen. "Ware aus Glasfasern, Vlies, andere als in dem TARIC-Code 7019 3200 10 genannte"

DEBTI17500/20-17019320090

Vlies aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - Vlies mit einer gleichmäßigen Dicke von ca. 1,0 mm, - aus regellos geschichteten, geschnittenen Glasfasern (keine Filamente), - in Wirrlage mittels Bindemittel verfestigt, - die Fasern lassen sich nicht mit der Hand entfernen, ohne das Vlies zu zerstören (keine Matte), - zur Herstellung von glasfaserverstärkten Kunststoffteilen vorgesehen. "Ware aus Glasfasern, Vlies, andere als in dem TARIC-Code 7019 3200 10 genannte"

DEBTI17506/20-17019320090

Vlies aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - Vlies mit einer gleichmäßigen Dicke von ca. 0,6 mm, - aus regellos geschichteten, geschnittenen Glasfasern (keine Filamente), - in Wirrlage mittels Bindemittel verfestigt, - die Fasern lassen sich nicht mit der Hand entfernen, ohne das Vlies zu zerstören (keine Matte), - zur Herstellung von glasfaserverstärkten Kunststoffteilen vorgesehen. "Ware aus Glasfasern, Vlies, andere als in dem TARIC-Code 7019 3200 10 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI