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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI13215/18-17019390090

Matratze aus Glasfasern, sog. Farbnebelabscheider, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen oder als Zuschnitt, - laut Untersuchungsergebnis: - - aus textilen Glasfasern, - - mit Bindemitteln verfestigt, - - mit einer Dicke von ca. 7 cm, - aufgrund der Dicke und des Aufbaus kein Vlies und keine Matte, - dient laut Antrag der Farbnebelabscheidung. "Ware (Matratze) aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 3900 20 und 7019 3900 50 genannte"

DEBTI27625/17-17019390090

Matratze aus Glasfasern, sog. Farbnebelabscheidematte aus Glasfasergespinst, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - als Meterware auf Rollen in verschiedenen Abmessungen und Materialstärken zwischen 50 und 100 mm, - - aus textilen Glasfasern, - - mit Bindemitteln verfestigt, - - mit einseitig aufgebrachtem leichten Laminat, - - nicht brennbar, - - dient der Farbnebelabscheidung in Lackieranlagen und Farbspritzständen, - aufgrund der Dicke und des Aufbaus kein Vlies und keine Matte. "Ware (Matratze) aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 3900 20 und 7019 3900 50 genannte"

DE21299/16-17019390090

Matratze aus Glasfasern, sog. Farbnebelabscheidematte, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Papphüllen, - laut Untersuchungsergebnis: - - aus textilen Glasfasern, - - mit Bindemitteln verfestigt (laut Antrag mit 30 % Bindemittel), - - mit einer Dicke von ca. 7 cm, - aufgrund der Dicke und des Aufbaus kein Vlies und keine Matte, - dient laut Antrag der Farbnebelabscheidung in Lackieranlagen und Farbspritzständen. "Ware (Matratze) aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 3900 20 und 7019 3900 50 genannte"

AT2012/0002107019390090

25 mm breites, klebriges, biegsames Band aus mit Kunststoff (Polyesterharz) getränkten, parallel liegenden Glasseidengarnen (charkterbestimmend), welches in Rollenform vorliegt. Das Erzeugnis wird laut Antragstellerangabe für die Bandagierung von Gleichstrommotoren, zum Verschnüren von Wickelköpfen bei Hochspannungsmotoren und Generatoren oder zur Bandagierung von geblechten Trafokernen eingesetzt. (Abbildung laut Anlage)

DEBTI19129/26-17013990090

Glasware zur Innenausstattung, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer Schneekugel, - mit einer Kugel aus klarsichtigem Glas; ohne Hinweise auf Glaskeramik oder Bleikristall, - mit Wasser befüllt, die sichtbare, glänzende Partikel enthält; durch Schütteln der Ware    werden die Partikel aufgewirbelt und ein künstlicher Schneefall erzeugt, - in der Kugel mit einer figürlichen Darstellung eines Eisbären aus Polyresin (Kunststoff), - mit einem Sockel aus Polyresin (Kunststoff), der mehrfach mit dem Buchstaben X und    mit einem Schriftzug einer weihnachtlichen TV-Serie versehen ist, - ohne Hinweise auf Handfertigung, - das Glas bestimmt aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen   Charakter der Ware, - keine Einreihung als Weihnachtsfestartikel in die Position 9505, da weder der Sockel noch der    im Inneren befindliche Eisbär mit weihnachtlichen Elementen oder Symbolen versehen sind. "Glasware zur Innenausstattung, nicht aus Glaskeramik oder Bleikristall, nicht handgefertigt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI