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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI29524/20-17019400085

Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings), sog. Glasgewebe T300, Foto siehe Anlage, - dichtgewebtes Gewebe in Leinwandbindung, - aus Glasseidensträngen (Rovings) aus E-Glas (laut Datenblatt), - nach den Antragsangaben: - - mit Kunststoff (Silan) als Haftvermittler getränkt und damit vorimprägniert, - - mit einem Quadratmetergewicht von 300 Gramm, - - Meterware mit einer Breite von 127 cm. "Ware aus Glasfasern, Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings), anderes als in  den Unterpositionen 7019 4000 11 bis 7019 4000 70 genannte, anderes als im  TARIC-Code 7019 4000 80 genannte"

ATBTID2019000335-87019400085

Ware aus Glasfasern - in Form eines feinen Gewebes aus Glasfaserrovings in Leinwandbindung (Abbildung siehe Anlage)

ATBTID2019000336-77019400085

Zusammengesetzte Ware aus Glasfasern - bestehend aus einem flächigen, zweischichtigen Erzeugnis - eine Seite stellt ein Gewebe aus Glasfaserrovings dar, - die andere Seite besteht aus einer Matte aus Glasfasern. Ein charakterbestimmender Bestandteil konnte nicht ermittelt werden. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI47052/25-17019900085

Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus sog. Dauerbackpapier für Heißluftfritteuse, in zwei Ausführungen, Foto siehe Anlage, - einem offenen Gewebe aus Glasfasern, - einem dichtgewebten Gewebe aus Glasfasern, - beide Gewebe sind mit einer Beschichtung aus Kunststoff (laut Antrag PTFE) versehen, - spezifische, annähernd rechteckige Zuschnitte mit abgerundeten Ecken sowie zwei Laschen   zum Anheben, damit keine Flächenerzeugnisse aus Glasfasern, - mit den Abmessungen: ca. 31 cm x 24 cm, - dienen als Schutzeinlagen für Fritteusen, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den wesentlichen Charakter   der Ware, - gemeinsam verpackt in einem bedruckten Karton. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte,   andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 30 bis 7019 9000 84 genannte"

DEBTI47052/25-27019900085

Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus sog. Dauerbackpapier für Heißluftfritteuse, in zwei Ausführungen, Foto siehe Anlage, - einem offenen Gewebe aus Glasfasern, - einem dichtgewebten Gewebe aus Glasfasern, - beide Gewebe sind mit einer Beschichtung aus Kunststoff (laut Antrag PTFE) versehen, - spezifische, annähernd runde Zuschnitte mit zwei Laschen zum Anheben, damit keine   Flächenerzeugnisse aus Glasfasern, - mit den Abmessungen: ca. 31 cm x 25 cm, - dienen als Schutzeinlagen für Fritteusen, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den wesentlichen   Charakter der Ware, - gemeinsam verpackt in einem bedruckten Karton. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte,   andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 30 bis 7019 9000 84 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI