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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEF/1431/09-17019510000

Gewebe aus Glasfilamenten, sog. "Glasfaser-Gewebeband", siehe Foto, - als Meterware, - in Rollen mit einer Breite von ca. 5 cm, - keine Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings), - keine Leinwandbindung, - einseitig mit Kleber bestrichen.

DEBTI28022/22-17019110000

Stapelfasern, sog. Kunststoffgranulat, Foto siehe Anlage - in Form von schwarzen Pellets, - - aus Strängen von weitgehend parallel gerichteten Glasfaserfilamenten, - - vollständig (bis auf die Schnittstellen) mit Kunststoff beschichtet, - - nach der Beschichtung auf eine Länge von 11 mm geschnitten, - die Glasfasern bestimmen aufgrund ihres Gewichts (laut Antrag Gewichtsprozentanteile)   den Charakter der Ware. "Glasfasern, Stapelfasern mit einer Länge von 50 mm oder weniger (chopped strands)"

DEBTI28022/22-27019110000

Stapelfasern, sog. Kunststoffgranulat, Foto siehe Anlage - in Form von schwarzen Pellets, - - aus Strängen von weitgehend parallel gerichteten Glasfaserfilamenten, - - vollständig (bis auf die Schnittstellen) mit Kunststoff beschichtet, - - nach der Beschichtung auf eine Länge von 11 mm geschnitten, - die Glasfasern und der Kunststoff sind aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und   dem Gewicht gleichermaßen vorherrschend, damit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren   wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen   (je nach Art des Kunststoffes Position 3902, 3908 oder 3909 und Position 7019) in der Nomenklatur   zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Glasfasern, Stapelfasern mit einer Länge von 50 mm oder weniger (chopped strands)"

DEBTI35382/20-17019510090

Gewebe aus Glasfasern, sog. Fiberglasgewebe, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: - - offenmaschiges Gewebe in Leinwandbindung, - - mit einer Breite von ca. 29,9 cm, - - mit einer Zellgröße von ca. 1,5 mm x 1,2 mm, - - aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidenstränge), - - - mit Kunststoff (laut Antrag PVC) überzogen, - - mit verstärkten Webkanten an den Längskanten, - laut Antrag: - - in verschiedenen Längen und Einfärbungen, - - zum Herstellen von Insektenschutzrollos vorgesehen. "Ware aus Glasfasern, offenmaschiges Gewebe aus Glasfasern, nicht aus Glasseidensträngen  (Rovings), mit einer Breite von 30 cm oder weniger, nicht mit einer Zelllänge und -breite  von mehr als 1,8 mm"

DEBTI17308/20-17019510090

Gewebe aus Glasfasern, sog. Klebeband, Foto siehe Anlage, - als Meterwaren auf Ringen aus Kunststoff aufgerollt, - Gewebe aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings aufgrund der Feinheit der Garne), - in Leinwandbindung; nicht offenmaschig, - einseitig mit einer selbstklebenden Klebeschicht versehen, - mit einer Breite von ca. 1,5 cm, - zur Verwendung als Isolationsbänder, - die Gewebe aus Glasfasern bestimmen insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf    die Verwendung den wesentlichen Charakter der Waren, - in verschiedenen Lauflängen. "Waren aus Glasfasern, Gewebe, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings),  mit einer Breite von 30 cm oder weniger, keine offenmaschigen Gewebe"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI