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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI35382/20-17019510090

Gewebe aus Glasfasern, sog. Fiberglasgewebe, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: - - offenmaschiges Gewebe in Leinwandbindung, - - mit einer Breite von ca. 29,9 cm, - - mit einer Zellgröße von ca. 1,5 mm x 1,2 mm, - - aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidenstränge), - - - mit Kunststoff (laut Antrag PVC) überzogen, - - mit verstärkten Webkanten an den Längskanten, - laut Antrag: - - in verschiedenen Längen und Einfärbungen, - - zum Herstellen von Insektenschutzrollos vorgesehen. "Ware aus Glasfasern, offenmaschiges Gewebe aus Glasfasern, nicht aus Glasseidensträngen  (Rovings), mit einer Breite von 30 cm oder weniger, nicht mit einer Zelllänge und -breite  von mehr als 1,8 mm"

DEBTI17308/20-17019510090

Gewebe aus Glasfasern, sog. Klebeband, Foto siehe Anlage, - als Meterwaren auf Ringen aus Kunststoff aufgerollt, - Gewebe aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings aufgrund der Feinheit der Garne), - in Leinwandbindung; nicht offenmaschig, - einseitig mit einer selbstklebenden Klebeschicht versehen, - mit einer Breite von ca. 1,5 cm, - zur Verwendung als Isolationsbänder, - die Gewebe aus Glasfasern bestimmen insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf    die Verwendung den wesentlichen Charakter der Waren, - in verschiedenen Lauflängen. "Waren aus Glasfasern, Gewebe, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings),  mit einer Breite von 30 cm oder weniger, keine offenmaschigen Gewebe"

DEBTI18866/20-17019510090

Gewebe aus Glasfasern, sog. Klebeband, Foto siehe Anlage, - als Meterwaren auf einem Ring aus Kunststoff aufgerollt, - Gewebe aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings aufgrund der   Feinheit der Garne), - in Leinwandbindung; nicht offenmaschig, - einseitig mit einer selbstklebenden Klebeschicht versehen, - mit einer Breite von ca. 1,9 cm, - zur Verwendung als Isolationsband, - das Gewebe aus Glasfasern bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung   in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, Gewebe, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings),  mit einer Breite von 30 cm oder weniger, keine offenmaschigen Gewebe"

DEBTI18911/20-17019510090

Gewebe aus Glasfasern, sog. Klebeband, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf einem Ring aus Kunststoff aufgerollt, - Gewebe aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings aufgrund der   Feinheit der Garne), - in Leinwandbindung; nicht offenmaschig, - einseitig mit einer selbstklebenden Klebeschicht versehen, - mit einer Breite von ca. 1,9 cm, - zur Verwendung als Isolationsband, - das Gewebe aus Glasfasern bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung   in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, Gewebe, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings),  mit einer Breite von 30 cm oder weniger, keine offenmaschigen Gewebe"

DEBTI17294/20-17019510090

Gewebe aus Glasfasern, sog. Klebeband, Foto siehe Anlage, - als Meterwaren auf Ringen aus Kunststoff aufgerollt, - laut Untersuchungsergebnis: - - Gewebe aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - - in Leinwandbindung; nicht offenmaschig, - - einseitig mit einer selbstklebenden Klebeschicht versehen, - - mit einer Breite von 1,5 cm bzw. 1,9 cm, - zur Verwendung als Isolationsbänder, - die Gewebe aus Glasfasern bestimmen insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung   in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Waren, - in verschiedenen Lauflängen und Farben. "Waren aus Glasfasern, Gewebe, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings),  mit einer Breite von 30 cm oder weniger, keine offenmaschigen Gewebe"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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