Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "70195900"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI34835/21-270195900

Gewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: - - offenmaschiges Gewebe in Leinwandbindung, - - aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 443 Gramm, - - mit einer Zelllänge und -breite von ca. 1 mm, - laut Antrag: - - mit Silikon überzogen, - - in verschiedenen Breiten von mehr als 30 cm, - das Gewebe aus Glasfasern verleiht der Ware nach dem Umfang den wesentlichen Charakter. "Ware aus Glasfasern, Gewebe, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von  mehr als 30 cm, anderes als in der Unterposition 7019 5200 genannte"

DEBTI34835/21-170195900

Gewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - offenmaschiges, beigefarbenes Drehergewebe aus gezwirnten, getränkten Garnen aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - aus Glasfilamenten (keine Rovings); mit Kunststoff (Polytetrafluorethylen) getränkt, - - mit einer Zelllänge und -breite von ca. 4 mm, - - mit einem Quadratmetergewicht von 460 Gramm, - - in verschiedenen Breiten von 185 cm bis 365 cm, - das Gewebe aus Glasfasern verleiht der Ware nach dem Umfang den wesentlichen Charakter. "Ware aus Glasfasern, Gewebe, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von  mehr als 30 cm, anderes als in der Unterposition 7019 5200 genannte"

DEBTI26292/21-17019590082

Gewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, nach den Antragsangaben: - dichtgewebtes Gewebe (keine Leinwandbindung), - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - als Rohware (weder getränkt noch bestrichen), - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 100 cm bis 200 cm, - mit einem Quadratmetergewicht von 800 g, - zur Verwendung im Hitzeschutzbereich, - kein Versand aus Marokko. "Ware aus Glasfasern, Gewebe, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von mehr  als 30 cm, andere als in der Unterposition 7019 5200 genannte, kein offenmaschiges Gewebe,   Erzeugnis aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen, weder imprägniert  noch vorimprägniert, kein Versand aus Marokko"

DEBTI25311/19-170195900

Gewebe aus Glasfasern, sog. Epoxidharz getränktes Glasgewebe (Prepreg), die Einreihung erfolgt ausschließlich für das vorgelegte Warenmuster: - dichtgewebtes Gewebe in Leinwandbindung, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - mit hellgelbem Kunststoff (laut Antrag Epoxidharz) getränkt, - - nach dem Untersuchungsergebnis befindet sich der Kunststoff im Gewebe und ist an der Oberfläche nur geringfügig vorhanden, - mit einem Quadratmetergewicht von 351 Gramm (laut Antrag), - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 110 cm oder 125 cm (laut Antrag), - keiner der beiden Stoffe (Kunststoff und Glasfasern) verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3921 und 7019) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - stellt sich u. a. aufgrund der fehlenden Härte und Steifheit nicht als verstärkte Kunststofffolie dar. "Gewebe aus Glasfasern, kein Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von mehr als 30 cm, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 250 g"

DEBTI16204/20-17019590014

Gewebe aus Glasfasern, sog. Filtergewebe (Maschenweite: 5 x 5 mm), Foto siehe Anlage, - undichtes Drehergewebe aus gezwirnten Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - laut Antrag: - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 Gramm, - - offenmaschig, mit einer Zellgröße von ca. 4 mm x 4 mm, - - dünn mit Kunststoff getränkt, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von ca. 61 cm, - - Versand aus Indien. "Ware aus Glasfasern, offenmaschiges Gewebe aus Glasfasern (keine Rovings),  mit einer Breite von mehr als 30 cm, nicht in Leinwandbindung,  mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm,  mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g,  keine Glasfaserscheibe, Versand aus Indien"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI